Schecks: DDR Schecks: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben Bargeld kamen auch Schecks als Zahlungsmittel in Geschäften und zum Abheben von Geld vom Girokonto bei Sparkassen und Postfilialen zum Einsatz. Die (im Vergleich z. B. zum Euroscheck) relativ kleinen, grün bedruckten Schecks wurden als Scheckhefte von den Sparkassen bei entsprechend regelmäßigem Geldeingang auf Antrag an jeden Kontoinhaber ausgegeben. Die Kontonummern wurden dabei vom Bankangestellten einzeln eingestempelt.
 
Neben Bargeld kamen auch Schecks als Zahlungsmittel in Geschäften und zum Abheben von Geld vom Girokonto bei Sparkassen und Postfilialen zum Einsatz. Die (im Vergleich z. B. zum Euroscheck) relativ kleinen, grün bedruckten Schecks wurden als Scheckhefte von den Sparkassen bei entsprechend regelmäßigem Geldeingang auf Antrag an jeden Kontoinhaber ausgegeben. Die Kontonummern wurden dabei vom Bankangestellten einzeln eingestempelt.
Auf der Vorderseite wurde der abzuhebende Geldbetrag vermerkt und vom Kontoinhaber unterschrieben. Name, Anschrift und Personalausweisnummer des Scheckeinreichers, welcher nicht der Kontoinhaber sein musste, wurden auf der Rückseite des Schecks notiert und diese vom Scheckeinreicher unterschrieben. Diese Angaben wurden beim Bezahlen und Geld abheben mit dem dazu vorzulegenden Personalausweis verglichen.
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Auf der Vorderseite wurde der abzuhebende Geldbetrag vermerkt und vom Kontoinhaber unterschrieben. Name, Anschrift und Personalausweisnummer des Scheckeinreichers, welcher nicht der Kontoinhaber sein musste, wurden auf der Rückseite des Schecks notiert und diese vom Scheckeinreicher unterschrieben. Diese Angaben wurden beim Bezahlen und Geldabheben mit dem dazu vorzulegenden Personalausweis verglichen.
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Version vom 4. Mai 2010, 19:42 Uhr

Die Schecks der Deutschen Demokratischen Republik
Neben Bargeld kamen auch Schecks als Zahlungsmittel in Geschäften und zum Abheben von Geld vom Girokonto bei Sparkassen und Postfilialen zum Einsatz. Die (im Vergleich z. B. zum Euroscheck) relativ kleinen, grün bedruckten Schecks wurden als Scheckhefte von den Sparkassen bei entsprechend regelmäßigem Geldeingang auf Antrag an jeden Kontoinhaber ausgegeben. Die Kontonummern wurden dabei vom Bankangestellten einzeln eingestempelt. Auf der Vorderseite wurde der abzuhebende Geldbetrag vermerkt und vom Kontoinhaber unterschrieben. Name, Anschrift und Personalausweisnummer des Scheckeinreichers, welcher nicht der Kontoinhaber sein musste, wurden auf der Rückseite des Schecks notiert und diese vom Scheckeinreicher unterschrieben. Diese Angaben wurden beim Bezahlen und Geldabheben mit dem dazu vorzulegenden Personalausweis verglichen.

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