Wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlass des Krieges: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Moneypedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
 
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
[[Deutsches Reich|⇐ zu Deutsches Reich]]
 
== Einführung ==
 
== Einführung ==
Am Freitag den 31. Juli 1914 erklärt der deutsche Kaiser Wilhelm II. auf Grund des § 68 der Verfassung per Verordnung das Reichsgebiet in Kriegszustand. Noch am gleichen Tage werden den deutschen Staatsregierungen als auch den stimmführenden Bundesratsbevollmächtigten die im Mobilmachungsfalle zu beschließenden Gesetze und Verordnungen nebst Begründung durch den Reichskanzler übersandt. <br><br>
+
Am Freitag den 31. Juli 1914 erklärt der deutsche Kaiser Wilhelm II. auf Grund des § 68 der Verfassung per Verordnung das Reichsgebiet in Kriegszustand. Noch am gleichen Tage wurden den deutschen Staatsregierungen als auch den stimmführenden Bundesratsbevollmächtigten die im Mobilmachungsfalle zu beschließenden Gesetze und Verordnungen nebst Begründung durch den Reichskanzler übersandt. <br><br>
Im Braunschweigischen Staatsministerium ging die Sendung am 1. August 1914 ein.
+
Im Braunschweigischen Staatsministerium ging die Sendung am 1. August 1914 ein (1).
 
<br>
 
<br>
Unter der Vorlagen befanden sich eine Reihe die Geldgesetzgebung betreffende Entwürfe,<br>
+
Unter den Vorlagen befanden sich eine Reihe die Geldgesetzgebung betreffende Entwürfe,<br>
 
deren Inhalt als "Wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlass des Krieges" bezeichnet wurden.
 
deren Inhalt als "Wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlass des Krieges" bezeichnet wurden.
 
* Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Bankgesetzes
 
* Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Bankgesetzes
Zeile 11: Zeile 12:
 
* Entwurf eines Gesetzes betreffend Ergänzung der Reichsschuldenordnung
 
* Entwurf eines Gesetzes betreffend Ergänzung der Reichsschuldenordnung
 
<br>
 
<br>
Am Dienstag den 4. August 1914 wurden die Gesetze beschlossen. Am 6. August 1914 erhielt das Braunschweigische Staatsministerium den Bericht ihres stimmführenden Bundesratsbevollmächtigten Boden über diese Ereignisse in Berlin.<br><br>
+
Am Dienstag den 4. August 1914 wurden die Gesetze im Reichstag und im Bundesrat beschlossen. Am 6. August 1914 erhielt das Braunschweigische Staatsministerium den Bericht ihres stimmführenden Bundesratsbevollmächtigten Boden über diese Ereignisse in Berlin (1).<br><br>
  
 
Bodens Bericht schließt mit folgenden Ausführungen:<br>
 
Bodens Bericht schließt mit folgenden Ausführungen:<br>
 
"Vom heutigen Tage kann nur gesagt werden, dass er in allen seinen Teilen, (...) in einer durch nichts getrübten Harmonie verlaufen ist, ein glänzendes Zeugnis der vollen Einmütigkeit des deutschen Volkes, wie der Reichskanzler am Schluss seiner Ausführungen sagte, für immer ein unvergesslicher Tag in der deutschen Geschichte."<br><br>
 
"Vom heutigen Tage kann nur gesagt werden, dass er in allen seinen Teilen, (...) in einer durch nichts getrübten Harmonie verlaufen ist, ein glänzendes Zeugnis der vollen Einmütigkeit des deutschen Volkes, wie der Reichskanzler am Schluss seiner Ausführungen sagte, für immer ein unvergesslicher Tag in der deutschen Geschichte."<br><br>
 
+
"Die Gesetzentwürfe lagen schon seit längerem bereit. Erste Fassungen waren vor der Jahrhundertwende angefertigt und seitdem mehrmals überarbeitet bzw. durch weitere Dokumente komplettiert worden. Sie waren sowohl vom Schatzamt und dem Reichsamt des Innern als auch von der Reichsbank entworfen und dann unter den beteiligten Ressorts abgestimmt worden." (4)
[[Darlehenskassenschein zu 5 Mark I. Ausgabe vom 5. August 1914| zum Darlehenskassenschein zu 5 Mark I. Ausgabe vom 5. August 1914 &rArr;]]<br>
+
<br><br>
[[Darlehenskassenschein zu 20 Mark I. Ausgabe vom 5. August 1914| zum Darlehenskassenschein zu 20 Mark I. Ausgabe vom 5. August 1914 &rArr;]]<br>
+
Am 23. November 1914 überreichte der stellvertretende Reichskanzler Delbrück dem Reichstag eine [http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt_k13_bsb00003419_00143.html Denkschrift] über die bis dahin ermittelten Auswirkungen der "Wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlass des Krieges".
 
+
<br><br>
<!--
+
[[Darlehnskassenscheine|zu den Darlehnskassenscheinen &rArr;]]
Am 23. November 1914 schließlich überreichte der stellvertretende Reichskanzler Delbrück dem Reichstag eine [http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt_k13_bsb00003419_00143.html Denkschrift] über die Auswirkungen der "Wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlass des Krieges".
+
----
--
 
 
 
 
== Erklärung des Kriegszustandes des Deutschen Kaiserreiches vom 31.7.1914 ==
 
== Erklärung des Kriegszustandes des Deutschen Kaiserreiches vom 31.7.1914 ==
 
<center>[[Datei:1-8-1914-0.jpg|thumb|none|600px|Erklärung des Kriegszustandes des Deutschen Kaiserreiches vom 31.7.1914]]</center>
 
<center>[[Datei:1-8-1914-0.jpg|thumb|none|600px|Erklärung des Kriegszustandes des Deutschen Kaiserreiches vom 31.7.1914]]</center>
Zeile 66: Zeile 65:
 
<br>
 
<br>
 
== Literatur- und Bildnachweis ==
 
== Literatur- und Bildnachweis ==
* NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
+
* (1) NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
 +
* (2) Dahrlehnskassengesetz RGBl. 1914, S.340, §§ 1, 2, 13, 18
 +
* (3) Johannes Notzke, Das Bankgesetz und das Statut der Reichsbank, 2. Auflage, S.202, Berlin 1924
 +
* (4) Reinhold Zilch, Die Reichsbank und die finanzielle Kriegsvorbereitung von 1907 bis 1914, S. 123-125, Akademie-Verlag, Berlin 1987

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2014, 18:42 Uhr

⇐ zu Deutsches Reich

Einführung

Am Freitag den 31. Juli 1914 erklärt der deutsche Kaiser Wilhelm II. auf Grund des § 68 der Verfassung per Verordnung das Reichsgebiet in Kriegszustand. Noch am gleichen Tage wurden den deutschen Staatsregierungen als auch den stimmführenden Bundesratsbevollmächtigten die im Mobilmachungsfalle zu beschließenden Gesetze und Verordnungen nebst Begründung durch den Reichskanzler übersandt.

Im Braunschweigischen Staatsministerium ging die Sendung am 1. August 1914 ein (1).
Unter den Vorlagen befanden sich eine Reihe die Geldgesetzgebung betreffende Entwürfe,
deren Inhalt als "Wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlass des Krieges" bezeichnet wurden.

  • Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Bankgesetzes
  • Entwurf eines Dahrlehenskassengesetzes
  • Entwurf eines Gesetzes betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten
  • Entwurf eines Gesetzes betreffend Änderung des Münzgesetzes
  • Entwurf eines Gesetzes betreffend Ergänzung der Reichsschuldenordnung


Am Dienstag den 4. August 1914 wurden die Gesetze im Reichstag und im Bundesrat beschlossen. Am 6. August 1914 erhielt das Braunschweigische Staatsministerium den Bericht ihres stimmführenden Bundesratsbevollmächtigten Boden über diese Ereignisse in Berlin (1).

Bodens Bericht schließt mit folgenden Ausführungen:
"Vom heutigen Tage kann nur gesagt werden, dass er in allen seinen Teilen, (...) in einer durch nichts getrübten Harmonie verlaufen ist, ein glänzendes Zeugnis der vollen Einmütigkeit des deutschen Volkes, wie der Reichskanzler am Schluss seiner Ausführungen sagte, für immer ein unvergesslicher Tag in der deutschen Geschichte."

"Die Gesetzentwürfe lagen schon seit längerem bereit. Erste Fassungen waren vor der Jahrhundertwende angefertigt und seitdem mehrmals überarbeitet bzw. durch weitere Dokumente komplettiert worden. Sie waren sowohl vom Schatzamt und dem Reichsamt des Innern als auch von der Reichsbank entworfen und dann unter den beteiligten Ressorts abgestimmt worden." (4)

Am 23. November 1914 überreichte der stellvertretende Reichskanzler Delbrück dem Reichstag eine Denkschrift über die bis dahin ermittelten Auswirkungen der "Wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlass des Krieges".

zu den Darlehnskassenscheinen ⇒


Erklärung des Kriegszustandes des Deutschen Kaiserreiches vom 31.7.1914

Erklärung des Kriegszustandes des Deutschen Kaiserreiches vom 31.7.1914

Schreiben des Reichskanzlers vom 31.7.1914, streng geheim

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Verzeichnis der Gesetzentwürfe

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Bankgesetzes

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Begründung der Änderung des Bankgesetzes

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Entwurf eines Dahrlehenskassengesetzes

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Begründung des Dahrlehenskassengesetzes

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Entwurf eines Gesetzes betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Begründung des Gesetzes betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Entwurf eines Gesetzes betreffend Änderung des Münzgesetzes

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Begründung eines Gesetzes betreffend Änderung des Münzgesetzes

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Entwurf eines Gesetzes betreffend Ergänzung der Reichsschuldenordnung

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Begründung eines Gesetzes betreffend Ergänzung der Reichsschuldenordnung

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52

Bericht über die Verabschiedung der Gesetzentwürfe am 4.8.1914

NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52


Literatur- und Bildnachweis

  • (1) NLA Braunschweigisches Staatsarchiv Wolfenbüttel 12 A Neu Fb.5 Nr.52
  • (2) Dahrlehnskassengesetz RGBl. 1914, S.340, §§ 1, 2, 13, 18
  • (3) Johannes Notzke, Das Bankgesetz und das Statut der Reichsbank, 2. Auflage, S.202, Berlin 1924
  • (4) Reinhold Zilch, Die Reichsbank und die finanzielle Kriegsvorbereitung von 1907 bis 1914, S. 123-125, Akademie-Verlag, Berlin 1987