Die frühen Noten der Reichsbank

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Einleitung

Anfang 2000 berichtet Hans L. Grabowski über eine Internetauktion, in der ein Holzkästchen ersteigert wurde, dessen Deckel die Fotografie einer Reichsbanknote über 1000 Mark von 1876 zierte (1). Bis dahin war diese Note nur als Druckprobe bekannt und es bestanden in Sammlerkreisen ernsthafte Zweifel daran, ob es dieses Banknotenformular als Banknote wirklich gegeben habe. Da ein Belegexemplar noch immer fehlte, wagte sich der Autor über die folgende Aussage nicht hinaus: „Eine Holzkiste belegt: Den Tausender von 1876 gab es vermutlich nicht nur als Muster“.

Sicherlich ist ein gelaufenes Exemplar offensichtlich der einfachste und sicherste Beweis für die Existenz eines Banknote. Aber er ist nicht der einzig mögliche, denn wegen der großen Bedeutung und des großen Wertes der Banknoten wurde deren Herstellung, Inbetriebnahme und Vernichtung auf das peinlichste kontrolliert und verwaltet. Das Aussehen der Noten wurde exakt beschrieben, denn Fotos waren zu dieser Zeit noch nicht üblich, und die Beschreibungen mussten für die Verwaltungen und für das Publikum nach strengen Vorgaben veröffentlicht werden.

Leider liegen diese Unterlagen nicht mehr an zentraler Stelle vor, denn die Archive der Reichsbank und der Reichdruckerei gelten als verschollen. Durch die förderative Struktur des Deutschen Reiches und durch die weit gestreuten Eigentumsanteile an der Reichsbank, haben aber viele Unterlagen, Berichte und Bekanntmachungen den Weg in die Archive der einzelnen Staatsregierungen und Anteilseigner gefunden, wo sie noch heute existieren.

Auf der Grundlage dieser Unterlagen ist es ohne weiteres möglich die frühen Noten bei der Reichsbank zu belegen, nachweisbare quantitative Aussagen zu treffen und den Lebensweg dieser Noten nachzuzeichnen.

Die Zentralnotenbank im Kaiserreich

„Während des Krieges von 1870/71 schlossen sich die deutschen Staaten mit Ausnahme Österreichs zum Deutschen Reich zusammen. … Das [...] politisch geeinigte Deutschland mußte nun auch zu einer wirtschaftlichen Einheit verschmolzen werden. Damit ergab sich die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung des deutschen Geldwesens. […] Als Währungseinheit des Deutschen Reiches wurde unter der Bezeichnung „Mark“ der dritte Teil eines Talers gewählt. […] Den Schlußstein der großen Währungsreform bildete [...] das Bankgesetz vom 14. März 1875. Das Gesetz befaßt sich […] mit den Verhältnissen der Notenbanken, und enthält speziell die Vorschriften über die Zentralnotenbank des neuen Deutschen Reiches. […] Eine Zentralnotenbank war tatsächlich bereits für den größeren Teil des Reiches in der Preußischen Bank vorhanden; diese hatte nach 1870 auch schon begonnen, ihr Filialnetz über die preußischen Grenzen hinaus auszudehnen. Durchaus folgerichtig wurde nun die Preußische Bank zur Bank des Reiches ausgestaltet, wobei sie ihren Namen in Reichsbank änderte .[…] “ (2)

Die preußischen Banknoten bei der Reichsbank

Am 16.12.1875 unterschrieb Reichskanzler Bismark daher folgende Bekanntmachung: „Nach §. 1 des Statuts der der Reichsbank vom 21. Mai d. J. (RGBl. S.203) tritt die Reichsbank am 1. Januar 1876 in Wirksamkeit, und gehen mit demselben Tage alle Rechte und Verpflichtungen der Preußischen Bank, welche mit dem Ablauf des 31. Dezember 1875 ihre Wirksamkeit einstellt, nach Maßgabe des zwischen dem Reiche und Preußen unter dem 17./18. Mai d. J. Abgeschlossenen Vertrages (RGBl. S.215) auf die Reichsbank über.

Es sind daher vom 1. Januar 1876 an insbesondere auch die seither von der Preußischen Bank unter der Unterschrift des Königlich Preußischen Haupt-Bank-Direktoriums – und zwar sowohl die in Thalerwährung, als auch die in Reichswährung – ausgestellten Banknoten in allen rechtlichen Beziehungen als Noten der Reichsbank zu betrachten.“(3)

Anmerkung: Die Note in Bild 2 trägt eindeutig den Aufdruck Preußische Banknote. Systematisch sollte die Bezeichnung ehr als „Preußische Bank“-Note auch im Gegensatz zu den späteren „Reichsbank“-Noten, „Reichskassen“-Scheinen b.z.w. „Dahrlehnskassen“-Scheinen aufgefasst werden.

Übernahme

Als die Reichsbank ihre Tätigkeit aufnahm, hatte sie ausschließlich „Preußische Bank“-Noten in Betrieb. Entsprenchend der Bilanz des letzen Verwaltungsberichts der Preußischen Bank für das Jahr 1875 (5) waren dies per Jahresultimo am 31.12.1875

  • an Thaler- und Marknoten zusammen 2.152.886.457 Mark
  • davon im Umlauf 735.721.000 Mark
  • in den Kassen 1.410.842.330 Mark
  • abgesetzt, da zum Umlauf nicht mehr geeignet 6.323.127 Mark


Lieferungen

1876 wurden seitens der Reichsbank aus vorhergehenden Bestellungen der Preußischen Bank noch weitere Abschnitte zu 100 Mark (im Betrage von 75.200.000 Mark) und zu 500 Mark (angeblich im Betrage von 350.000.000 Mark) an Noten der Preußischen Bank von der preußischen Staatsdruckerei übernommen (6). Damit war die Herstellung und Inbetriebnahme von Noten der Preußischen Bank abgeschlossen. Seit 1846 wurden für die Preußische Bank Thalernoten im Nennwert von insgesamt 666.480.000 Thalern (sowie Marknoten im Nennwert von 1.151.200.000 Mark hergestellt und zwar von letzteren (7)

  • in Abschnitten 100 Mark 4.000.000 Stück
  • in Abschnitten zu 500 Mark 700.000 Stück
  • in Abschnitten zu 1000 Mark 401.200 Stück


Einziehung und Vernichtung der preußischen Thalernoten

Gemeinsam liefern die Verwaltungsberichte der Reichsbank (17-21) und die Berichte der Reichsschuldenkommission (7-11) das folgende klare Bild vom zeitlichen Ablauf der Ablösung der preußischen Thalernoten durch die preußischen Marknoten bei der Reichsbank.

Am ersten Tage ihres Bestehens hatte die Reichsbank noch Thalernoten im Wert von 170.559.000 Mark im Umlauf. Diese wurden im Verlaufe des Jahres 1876 bis auf einen geringen Rest angehalten, in Marknoten umgetauscht und in den Kassenbestand überführt. Von dort wurden zunächst (bis 1878) die 1000 Thaler Noten und anschließend (bis 1879) die 100 Thaler Noten aus der Kasse nach dem Asservat abgesetzt, gelöscht und danach unter Aufsicht eines Mitgliedes der Reichsschuldenkommission vernichtet. Die folgenden Tabellen verdeutlicht den Ablauf:

UMLAUF → anhalten → KASSE → absetzen → ASSERVAT → löschen → ASSERVAT → vernichten

Die I. Emission der Reichsbanknoten

Einziehung und Vernichtung der preußischen Marknoten

Die Reste der preußischen Banknoten im Umlauf

Thaler Noten der Preußischen Bank

Mark Noten der Preußischen Bank

Mark Noten der Reichsbank zu 500 Mark

Aufruf und Kraftlosigkeit der preußischen Banknoten

Zusammenfassung und Ausblick

Literatur- und Bildnachweis

  • (1) Hans L. Grabowski, Eine Holzkiste belegt: Den Tausender von 1876 gab es vermutlich nicht nur als Muster. Der Geldscheinsammler, 1/2000, Heinrich Gietl Verlag GmbH, Regenstauf
  • (2) Von der königlichen Bank zur Deutschen Reichsbank, 175 Jahre Deutscher Notenbankgeschichte, Im Auftrage des Reichsbankdirektoriums bearbeitet in der Volkswirtschaftlichen Abteilung der D eutschen reichsbank, Druckerei der deutschen Reichsbank, 1940
  • (3) Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Dezember 1875, Deutscher Reichsanzeiger und königlich Preußischer Staatsanzeiger, No. 297, 17.12.1875
  • (4) Mit freundlicher Genehmigung der Artemon, Kunsthandels- und Verlagsgesellschaft mbh, Frühjahrsauktion 2014, Gifhorn 30.4.2014, Los 5
  • (5) Bilanz der Preußischen Bank (31.12.1875) , Anlage N., Verwaltungsbericht der Preußischen Bank für das Jahr 1875. Vorgelegt in der General-Versammlung der Meistbetheiligten am 29. März 1876. Berlin, königlich Geheime Ober-Hofdruckerei (R. v. Decker)
  • (6) Die Reichsbank 1876-1900, Berlin, Gedruckt in der Reichsdruckerei, Kommissionsverlag von Gustav Fischer, Jena , Fußnote (S. 290-291, 305)
  • (7) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 11.11.1876, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:43. 1876, Aktenstück Nr. 68, S. 654
  • (8) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 27.4.1877, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:46. 1877, Aktenstück Nr. 209, S. 565
  • (9) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 16.3.1878, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:43. 1878, Aktenstück Nr. 118, S. 909
  • (10) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 27.4.1879, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:56. 1879, Aktenstück Nr. 184, S. 1391
  • (11) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 12.3.1880, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:61. 1880, Aktenstück Nr. 75, S. 510
  • (12) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 26.3.1881, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:96. 1881, Aktenstück Nr. 96, S. 536
  • (13) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 16.3.1882, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:43. 1882, Aktenstück Nr. 108, S. 368
  • (14) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 16.4.1883, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:73. 1882/83, Aktenstück Nr. 304, S. 1122
  • (15) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 24.3.1884, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:77. 1884, Aktenstück Nr. 56, S. 601
  • (16) Bericht der Reichsschulden-Kommission vom 16.4.1885, Verhandlungen des Reichstages, Bd.:84. 1884/85, Aktenstück Nr. 213, S. 840
  • (17) Bilanz der Reichsbank (31.12.1876), Verwaltungs-Bericht der Reichsbank für das Jahr 1876. Vorgelegt in der General-Versammlung am 26. März 1877. Berlin, königlich Geheime Ober-Hofdruckerei (R. v. Decker)
  • (18) Bilanz der Reichsbank (31.12.1877), Verwaltungs-Bericht der Reichsbank für das Jahr 1877. Vorgelegt in der General-Versammlung am 25. März 1878. Berlin, vormalige königlich Geheime Ober-Hofdruckerei (unter Reichsverwaltung)
  • (19) Bilanz der Reichsbank (31.12.1878), Verwaltungs-Bericht der Reichsbank für das Jahr 1878. Vorgelegt in der General-Versammlung am 20. März 1879. Berlin, vormalige königlich Geheime Ober-Hofdruckerei (unter Reichsverwaltung)
  • (20) Bilanz der Reichsbank (31.12.1879), Verwaltungs-Bericht der Reichsbank für das Jahr 1879. Vorgelegt in der General-Versammlung am 24. März 1880. Berlin, Reichsdruckerei
  • (21) Bilanz der Reichsbank (31.12.1880), Verwaltungs-Bericht der Reichsbank für das Jahr 1880. Vorgelegt in der General-Versammlung am 23. März 1881. Berlin, Reichsdruckerei
  • (22) Bilanz der Reichsbank (31.12.1881), Verwaltungs-Bericht der Reichsbank für das Jahr 1881. Vorgelegt in der General-Versammlung am 24. März 1882. Berlin, Reichsdruckerei
  • (23) Bilanz der Reichsbank (31.12.1882), Verwaltungs-Bericht der Reichsbank für das Jahr 1882. Vorgelegt in der General-Versammlung am 16. März 1883. Berlin, Reichsdruckerei
  • (24) Bilanz der Reichsbank (31.12.1883), Verwaltungs-Bericht der Reichsbank für das Jahr 1883. Vorgelegt in der General-Versammlung am 19. März 1884. Berlin, Reichsdruckerei
  • (25) Bilanz der Reichsbank (31.12.1884), Verwaltungs-Bericht der Reichsbank für das Jahr 1884. Vorgelegt in der General-Versammlung am 18. März 1885. Berlin, Reichsdruckerei
  • (26) Bekanntmachung, die Ausgabe von Noten der Reichsbank zu 100 Mark betreffend, Deutscher Reichsanzeiger und königlich Preußischer Staatsanzeiger, No. 187, 10.8.1876
  • (27) Bekanntmachung, die Ausgabe von Noten der Reichsbank zu 1000 Mark betreffend, Deutscher Reichsanzeiger und königlich Preußischer Staatsanzeiger, No. 149, 28.6.1877
  • (28) Reichsbanknote zu 100 Mark, I. Emission A 1770587, Sammlung Gerber 2014, mit freundlicher Genehmigung von Josef Gerber, Eching
  • (29) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der von der vormaligen Preußischen Bank ausgegebenen Einhundertmarknoten. Vom 15.März 1878, RGBl. 1878 S.6.
  • (30) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der von der vormaligen Preußischen Bank ausgegebenen Einhundertmarknoten. Vom 10. April 1878, RGBl. 1878 S.12.
  • (31) Gesetz vom 7. Juni 1899 betreffend die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875, RGBl. 1899 S.311, Artikel 9, §.1,
  • (32) Bilanz der Reichsbank (31.12.1900), Anlage N., S. 56-57, Verwaltungs=Bericht der Reichsbank für das Jahr 1900. Vorgelegt in der General-Versammlung am 13. März 1901. Berlin, Reichsdruckerei
  • (33) Bilanz der Reichsbank (31.12.1901), Anlage N., S. 56-57, Verwaltungs=Bericht der Reichsbank für das Jahr 1901. Vorgelegt in der General-Versammlung am 8. März 1902. Berlin, Reichsdruckerei
  • (34) Allerhöchste Kabinetsorder vom 16. Juli 1846., die Kontrolle über die Ausfertigung der Banknoten betreffend. Preußische Gesetzessammlung (Nr. 2727.), Preußische Gesetz=Sammlung für die königlich Preußischen Staaten. 1846. S.264
  • (35) H. Rosenberg, H.-L. Grabowski, Die deutschen Banknoten ab 1871, Nr. 4A., S. 24, 19. Auflage 2013, Gietl Verlag
  • (36) Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 5.3.1924, über den Aufruf und die Einziehung der Reichsbanknoten, deren Ausfertigungsdatum vor dem 11. Oktober 1924 liegt