Umlaufsfähiges deutsches Geld: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft stellt in dem Heft die nach dem Stand vom 1. August 1935 in Deutschland umlaufsfähigen Banknoten und Geldmünzen zusammen und beschreibt sie in ihren wesentlichen Merkmalen.
 
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Das Geleitwort wurde vom Leiter der Berliner Kriminalpolizei verfasst.
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Das Geleitwort wurde vom Leiter der Berliner Kriminalpolizei verfasst. Vor dem Hintergrund großer Unklarheiten bei der Gültigkeit von Zahlungsmitteln in der Bevölkerung und auch bei den Kassen empfiehlt der Reichsminister für Finanzen in einem Schreiben an die obersten Reichsbehörden, an die Reichsschuldenverwaltung und an die Reichshauptkasse das Heft auch für Behörden als Schutz vor der Annahme nicht mehr kursgültiger Zahlungsmitteln.
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Vor dem Hintergrund großer Unklarheiten bei der Gültigkeit von Zahlungsmitteln in der Bevölkerung und auch bei den Kassen empfiehlt der Reichsminister für Finanzen in einem Schreiben an die obersten Reichsbehörden, an die Reichsschuldenverwaltung und an die Reichshauptkasse das Heft auch für Behörden als Schutz vor der Annahme nicht mehr kursgültiger Zahlungsmitteln.
 

Version vom 16. Februar 2014, 18:39 Uhr

Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft

Umlaufsfähiges deutsches Geld

Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Umlaufsfähiges deutsches Geld

Heft

Produktinformation

Autor: Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft
Seiten: 24
Format: 175 x 125 mm
Pappeinband
Klammerheftung
Verlag: Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft
Auflagen:
1. August 1935
1. Juni 1937
Sprache: Deutsch

Buchinformation

Umlaufsfähiges deutsches Geld

Die Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft stellt in dem Heft die nach dem Stand vom 1. August 1935 in Deutschland umlaufsfähigen Banknoten und Geldmünzen zusammen und beschreibt sie in ihren wesentlichen Merkmalen.
Das Geleitwort wurde vom Leiter der Berliner Kriminalpolizei verfasst. Vor dem Hintergrund großer Unklarheiten bei der Gültigkeit von Zahlungsmitteln in der Bevölkerung und auch bei den Kassen empfiehlt der Reichsminister für Finanzen in einem Schreiben an die obersten Reichsbehörden, an die Reichsschuldenverwaltung und an die Reichshauptkasse das Heft auch für Behörden als Schutz vor der Annahme nicht mehr kursgültiger Zahlungsmitteln.