Ungültigkeitsmerkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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Eigentlich alle Scheine und Banknotenformulare werden am '''Ende ihres Lebenszyklus''' mit einem  Ungültigkeitsmerkmal versehen, nämlich dann, wenn sie das letzte Mal eingelöst wurden und wegen Abnutzung oder weil der Typ von Geldzeichen aufgerufen wurde, nicht wieder in den Umlauf gegeben werden. Stattdessen werden sie vom '''Herausgeber''' gelöscht, entwertet und durch ein Ungültigkeitsmerkmal kenntlich gemacht, schon bevor sie schließlich vernichtet werden. Meist sind solche Exemplare durch '''grobe Lochungen''' gekennzeichnet, aber es gibt auch andere Ungültigkeitsmerkmale, z.B. Stempel oder Abschneidungen, die für eine '''Entwertung''' Verwendung finden. Der technische Aufwand zur Darstellung dieser Ungültigkeitsmerkmale ist recht niedrig, da er auch in den Kassen durchgeführt werden musste.  
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Eigentlich alle Scheine und Banknotenformulare werden am '''Ende ihres Lebenszyklus''' mit einem  Ungültigkeitsmerkmal versehen, nämlich dann, wenn sie das letzte Mal eingelöst wurden und wegen Abnutzung oder weil der Typ von Geldzeichen aufgerufen wurde, nicht wieder in den Umlauf gegeben werden. Stattdessen werden sie vom '''Herausgeber''' gelöscht, entwertet und durch ein Ungültigkeitsmerkmal kenntlich gemacht, schon bevor sie schließlich vernichtet werden. Meist sind solche Exemplare durch '''grobe Lochungen''' gekennzeichnet, aber es gibt auch andere Ungültigkeitsmerkmale, die für eine '''Entwertung''' Verwendung finden, z.B. Stempel oder Abschneidungen. Der technische Aufwand zur Darstellung dieser Ungültigkeitsmerkmale ist recht niedrig, da er auch in den Kassen durchgeführt werden musste.  
 
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'''Spezialdrucke'''<br>
 
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Version vom 15. August 2015, 10:02 Uhr

Ungültigkeitsmerkmale

Ungültigkeitsmerkmale dienen dazu Schein- und Notenformulare als ungültig zu kennzeichnen, so dass sie für den Umlauf und für die Einlösung bei einer Kasse ungeeignet sind.

Entwertungen
Eigentlich alle Scheine und Banknotenformulare werden am Ende ihres Lebenszyklus mit einem Ungültigkeitsmerkmal versehen, nämlich dann, wenn sie das letzte Mal eingelöst wurden und wegen Abnutzung oder weil der Typ von Geldzeichen aufgerufen wurde, nicht wieder in den Umlauf gegeben werden. Stattdessen werden sie vom Herausgeber gelöscht, entwertet und durch ein Ungültigkeitsmerkmal kenntlich gemacht, schon bevor sie schließlich vernichtet werden. Meist sind solche Exemplare durch grobe Lochungen gekennzeichnet, aber es gibt auch andere Ungültigkeitsmerkmale, die für eine Entwertung Verwendung finden, z.B. Stempel oder Abschneidungen. Der technische Aufwand zur Darstellung dieser Ungültigkeitsmerkmale ist recht niedrig, da er auch in den Kassen durchgeführt werden musste.

Spezialdrucke
Solche Formulare, welche mit Bedacht nicht für den Umlauf hergestellt wurden, erhalten das Ungültigkeitsmerkmal bereits zu Beginn ihres Lebenszyklusses, fast immer in der herstellenden Druckerei. Ihre Herstellung dient anderen Zwecken als dem Umlauf, nämlich zu Testzwecken in der Druckerei, als Druckmuster für Kunden, oder bei neuen Typen von Geldzeichen als Anschauungs- und Vergleichsmaterial für die Kassen. Solche Exemplare werden in der Regel bereits in der Druckerei per zusätzlichem Aufdruck gekennzeichnet. Naturgemäß verwendet jede Druckerei etwas andersartige Merkmale. Der technische Aufwand zur Darstellung dieser gedruckten Ungültigkeitsmerkmale ist recht hoch.

Fälschungen
Auch Fälschungen haben, wenn sie angehalten wurden, das Ende ihres Lebenszyklusses erreicht, erhalten aber eine andere Behandlung als verschlissene oder aufgerufene Geldzeichen. Meist werden die Geldzeichen von den Kassen und vom Herausgeber begutachtet, per Vermerk und Falschstempel gekennzeichnet und mit einer Angabe über die Fälschungsklasse versehen. Für die Behandlung von Fälschungen gab es exakte Vorschriften, die in der Hochinflation jedoch nicht immer eingehalten wurden, so dass auch einfachere Kennzeichnungen vorkommen, z.B. nur handschriftliche Vermerke, Durchstreichungen oder nur Falschstempelungen.

Sammlermuster
Sammlermuster wurden mittels Aufdruck des Wortes "MUSTER" in einer Druckerei aus umlauffähigen Papiergeld hergestellt, welches durch die Inflation wertlos gewordenen war und wurden dadurch an Sammler verkaufbar gemacht. Als Ausgangsmaterial wurde sowohl kassenfrisches, als auch stark umgelaufenes Papiergeld verwendet. Sammlermuster wurden in Kassenkuverts ausgeliefert. Der technische und organisatorische Aufwand war recht hoch, da zur Herstellung eine Druckerei und außerdem die Kassenkuverts benötigt wurden.

Untenstehende Auflistung orientiert sich ausschließlich an formalen Eigenschaften der Ungültigkeitsmerkmale (morphologische Einteilung), nach:

  • Aufdruck (D)
  • Stempel (S)
  • Lochung (L)
  • Handschrifen (H)
  • Abschneidungen (A)
  • Formular (F)


Verwendete Abkürzungen: RD (Reichsdruckerei), WDL (VEB Wertdruckerei Leipzig), BD (Bundesdruckerei), G&D (Giesecke & Devrient) , FZ (Firmenzeichen)

⇐ zur Übersicht


Aufdrucke (D)

Aufdrucke, Text

MUSTER, RD, rot

Specimen mit Aufdruck "MUSTER", RD 1924, Sammlung Gerber 2015

MUSTER, G&D, rot

Specimen mit Aufdruck "Muster", Giesecke&Devrient 1924, Sammlung Gerber 2015

Mufter, FZ WB, rot

Specimen?? mit Aufdruck "Muster", Firmenzeichen WB, 1923

MUSTER, Königsberg, schwarz

Blanket mit Aufdruck "Muster", Königsberg 1918, Sammlung Banspach 2015

MUSTER, Goznak, rot

Specimen mit Aufdruck "MUSTER", Goznak 1964, Sammlung Gerber 2015

Sammler-MUSTER, RD, rot

Sammlermuster mit Aufdruck "MUSTER" im Kassenkuvert, RD frühestens 1922, Sammlung Komoll 2015

Musterdruck, G&D, rot

Specimen mit Aufdruck "Muster", Giesecke&Devrient, 1900, Sammlung Gerber 2015

Muster-Abdruck-werthlos, RD, schwarz

Druckprobe mit Aufdruck "Muster-Abdruck-werthlos", 1876, Münzkabinett - Staatliche Museen Berlin 2015

Mufterabdruck-Wertlos, RD, rot

Druckprobe mit Aufdruck "Musterabdruck-wertlos", RD 1910

Mufterabdruck Wertlos, RD, rot

Specimen mit Aufdruck "Musterabdruck Wertlos", RD 1910, Sammlung Gerber 2015

Muster Abdruck-Wertlos, RD, rot

Einseitige Druckprobe mit Aufdruck "Muster Abdruck-Wertlos", RD 1903, Sammlung Gerber 2015

Druckprobe, RD, rot

Musterdruck mit Aufdruck "Druckprobe", RD 1895, Münzkabinett - Staatliche Museen Berlin 2015

Wertlos, FZ E, rot

Specimen mit Aufdruck "Wertlos", Firmenzeichen: E, 1923, Sammlung Gerber 2015

WERTLOS, FZ OO, grau

Specimen mit Aufdruck "Wertlos", Firmenzeichen: OO 1923, Sammlung Banspach 2015

Wertlos, RD, rot

Blanket mit Aufdruck "Wertlos", RD 1874, Berliner Münzkabinett 2015

Wertlos, Büxenstein, rot

Specimen mit Aufdruck "WERTLOS", rot, Büxenstein 1923, Sammlung Gerber 2015

SPECIMEN, BD, rot

Specimen mit Aufdruck "SPECIMEN", rot, BD 1960, Sammlung Gerber 2015

Aufdrucke, Form

Durchstreichung, KVG BS, rot

Durchstreichung und Wertüberdruck, KVG Braunschweig 1918, Sammlung Komoll

Stempel (S)

Stempel, Text

Falsch! Prüfungsstelle Reichsbankhauptkasse, RB, rot

Angehaltene Fälschung mit Stempel "Falsch! Prüfungsstelle Reichsbankhauptkasse", 1933, Sammlung Röbbel 2014

Wertlos, RD, schwarz

Musterdruck mit Stempel "Wertlos", RD 1895, Münzkabinett - Staatliche Museen Berlin 2015

Wertlos Reichsbank, RB, blau

Blanket mit Stempel "Wertlos Reichsbank", RB ca. 1908, Sammlung Gerber

falsch, blau

Angehaltene Fälschung mit Stempel "falsch"

MUSTER

ENTWERTET, blau

Stempel "ENTWERTET", Kriegsgefangenenlager Truppenplatz Königsbrück 1915, Sammlung Gerber 2015

Stempel, Form

Wellenbalken

Blanket gestempelt mit "Wellenbalken", Eberswalde 1918, Sammlung Lindemann 2015

Handschriftlich (H)

Handschriftlich, Text

Ungültig, RD, schwarz

Handschriftlicher Vermerk "Ungültig", RD 1876, Münzkabinett - Staatliche Museen Berlin 2015

Muster – Wertlos!, RD, rot

Specimen mit Notiz "Muster-Wertlos!", RD 1923, Sammlung Gerber 2015

Handschriftlich, Form

Durchstreichung, RD, rot

Handschriftliche Durchstreichung, RD 1876, Münzkabinett - Staatliche Museen Berlin 2015

Lochung (L)

Lochung, Text

DRUCKPROBE, RB

Lochung "DRUCKPROBE", RD 1910, Sammlung Gerber 2015

MUSTER, G&D

Lochung "MUSTER", G&D, 1900, Sammlung Gerber 2015

MUSTER, WDL

Lochung "MUSTER", WDL 1975, Sammlung Gerber 2015

NICHT GÜLTIG, Hzgl. BS Finanzkollegium

Lochung "NICHT GÜLTIG", Hzgl. BS Finanzkollegium, 1918, Sammlung Komoll 2015

UNGÜLTIG, Stadt Bingen

Lochung "UNGÜLTIG", Stadt Bingen 1918

Lochung, Form

feine Lochung

Feine Lochung, G&D 1924, Sammlung Gerber 2015

grobe Lochung

Grobe Lochung, Bank für Süddeutschland, Münzkabinett - Staatliche Museen Berlin 2015

Abschneidung (A)

Die Entwertung durch Abschneidung von Ecken war insbesondere bei Zinsscheinen üblich. Sie wird für Reichsanleihen wie folgt beschrieben (1):

1909: "Die eingelösten Zinsscheine sind sofort nach der Einlösung - wenn irgend tunlichst bis zur Abnahme der Tageskasse - durch Abschneiden der unteren linken Ecke zu entwerten ..."

20967 v. 12.6.1919: "Die Entwertung der Zinsscheine der Reichsschuld hat seitens der amtlichen Dienststellen durch Abschneiden der beiden linken Ecken zu erfolgen, in der Form, dass hierbei die Hälfte der Schmalseite und ein gleichgroßer Teil der Längsseite abgetrennt wird, so dass beide Schnitte in der Mitte der linken Schmalseite zusammentreffen und dort einen rechten Winkel bilden."

Eckenabschneidung, Hzgl. Braunschweigische Sparkasse 1918, Sammlung Komoll 2015


Im Gegensatz dazu handelt es sich bei wellenförmigen Randabschneidungen um keine Entwertung, sondern um ein Sicherheitsmerkmal. Der Rand wurde vor der Ausgabe von Hand abgeschnitten und in der Bank aufbewahrt. Bei der Einlösung des in Umlauf gesetzten Geldzeichens wurde der abgeschnittene Rand wieder heraus gesucht. Passten Rand und Geldzeichen zusammen, war dies ein eindeutiges Kennzeichen der Echtheit, denn jeder Scherenschnitt war einzigartig und damit so gut wie nicht kopierbar. Bei westphälischen Zinscoupons findet sich dieses Sicherheitsmerkmal ebenfalls.

Seitenabschneidung (Sicherheitsmerkmal) und grobe Lochung (Entwertung), Frankfurter Bank


Westphälischer Zinscoupon mit Seitenabschneidung (Sicherheitsmerkmal), Sammlung Komoll 2015

Formular (F)

Formular mit Siegel, RB

Entwertungs-Formular mit Siegel und Handschrift und Stempel, 1911, Sammlung Gerber 2014

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Literaturnachweis

  • (1) Sammlung der Bestimmungen für den inneren Dienst der Reichsbank 1909, Band III, S.87, §108
  • Aktualisierung zu (1) 20967 v. 12.6.1919