Polen: Unterschied zwischen den Versionen

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(<span style="color:#0000FF">Länderdaten von Polen, Rzeczpospolita Polska</span>)
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Version vom 12. März 2008, 20:59 Uhr

Länderdaten von Polen, Rzeczpospolita Polska

  • Staatsform: Parlamentarische Republik
  • Hauptstadt: Warschau (pln. Warszawa)
  • Amtssprache: Polnisch (in einzelnen Regionen wird auch Kaschubisch und Deutsch gesprochen)
  • Einwohner: ca. 38.520.000
  • Fläche: 312.685 km²
  • Zeitzone: MEZ
  • Kfz-Kennzeichen: PL
  • Top Level-Domain: .pl
  • Vorwahl: +48

Finanzen

  • Währung: 1 Złoty = 100 Groszy
  • Währungskürzel (ISO): PLN
  • Banknoten Nennwerte: 10, 20, 50, 100, 200 Złotych
  • Münzen Nennwerte: 1 Grosz, 2 Grosze, 5, 10, 20, 50 Groszy, 1 Złoty, 2 Złote, 5 Złotych
  • Wechselkurs: The Full Universal Currency Converter® [1]
  • Geldwechsel: Der polnische Złoty ist in Polen gebührenfrei in einem sogenannten "Kantor" (dt. Wechselstube) zu wechseln. Man kann ihn auch bei einer Bank gegen USD, EUR und GBP eintauschen, wobei aber hohe Umtauschkosten und Gebühren entstehen.
  • Kreditkarten: Werden in allen Städten akzeptiert.
  • Reiseschecks: Werden in US-Dollar, britischen Pound Sterling und Euro in großen Hotels und in größeren Städten akzeptiert.
  • Devisenbestimmungen: Es wird geraten, Geld nur in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Der Schwarzmarkt wird seitens der Regierung Polens stark bekämpft. Banknoten werden bei Bezahlung in den meisten Geschäften auf ihre Echtheit untersucht.
  • Bemerkungen: Obwohl eigentlich nicht mehr vorgeschrieben, wird manchmal an der Grenze für die Einreise nach Polen noch ein Reisepass verlangt. Es ist auf jeden Fall sicherer, einen mit sich zu führen. Außerdem wird bei einer Polizeikontrolle (sofern man kein polnischer Staatsbürger ist) der Reisepass verlangt. In den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger (vom Auswärtigen Amt veröffentlicht) heißt es:

Für Reisen zwischen Deutschland und den neuen EU-Mitgliedsstaaten gilt seit dem 1. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Aus der Verpflichtung der Beitrittsländer, ab dem 1. Mai 2004 den gemeinsamen Besitzstand der EU (sog. "Acquis communautaire") umzusetzen, ergibt sich, dass für die Einreise deutscher Staatsbürger ab 16 Jahren in die Beitrittsländer ein Personalausweis genügt. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder mit den Eltern, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind.

Flaggen

Geschichte der Flaggen von Polen

Polen

Landkarte

Polen

Biografien

Papiergeldfachthemen Polen


Abbildungen der Banknoten