Polen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Moneypedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
(Flaggen)
Zeile 45: Zeile 45:
 
== Flaggen ==
 
== Flaggen ==
  
 +
[[Flaggen_der_Welt:_P#Polen.2C_Polska|Geschichte der Flaggen von Polen]]
  
 
[[Bild:Plflag.jpg|thumb|none|250px|Polen]]
 
[[Bild:Plflag.jpg|thumb|none|250px|Polen]]
 
Ältere Flaggen sind zu finden im Artikel "[[Flaggen der Welt]]"
 
  
 
== Landkarte ==
 
== Landkarte ==

Version vom 7. März 2007, 13:06 Uhr

Länderdaten von Polen

  • Staatsform: Parlamentarische Republik
  • Hauptstadt: Warschau - Warszawa
  • Amtssprache: Polnisch, in Schlesien sprechen die älteren Leute aber Deutsch-Polnisch
  • Fläche: 312.685 km²
  • Zeitzone: MEZ
  • Kfz-Kennzeichen: PL
  • Top Level-Domain: .pl
  • Vorwahl: +48


Finanzen

  • Währung: 1 Zloty = 100 Groszy
  • Währungskürzel (ISO): PLN
  • Banknoten Nennwerte: 10, 20, 50, 100, 200 Zlotych
  • Münzen Nennwerte: 1 Grosz, 2 Grosze, 5, 10, 20, 50 Groszy, 1 Zloty, 2 Zlote, 5 Zlotych
  • Wechselkurs: The Full Universal Currency Converter® [1]
  • Geldwechsel: Der polnische Zloty ist in Polen in einem sog. "Kantor" (Wechselstube) zu wechseln. Dies ist gebührenfrei. Man kann ihn auch bei einer Bank gegen USD, EUR und GBP eintauschen, wobei aber hohe Umtauschkosten und Gebühren entstehen.
  • Kreditkarten: Werden in grösseren Städten akzeptiert.
  • Reiseschecks: Werden in US-Dollar, britischen Pound Sterling und Euro in großen Hotels und in größeren Städten akzeptiert.
  • Devisenbestimmungen: Der Schwarzmarkt ist in Polen für geklaute Autos und gefälschte Banknoten bekannt. Deshalb wird geraten, Geld nur in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Der Schwarzmarkt wird seitens der Regierung Polens bekämpft.
  • Bemerkungen: Obwohl eigentlich nicht mehr vorgeschrieben, wird manchmal an der Grenze für die Einreise nach Polen noch ein Reisepass verlangt. Es ist auf jeden Fall sicherer, einen mit sich zu führen. Ausserdem wird bei einer Polizeikontrolle (sofern man kein Pole ist) der Reisepass verlangt.

- In den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (vom Auswärtigen Amt veröffentlicht) heißt es:
Für Reisen zwischen Deutschland und den Beitrittsländern gilt seit dem 1. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Zwar entfallen damit an den Grenzen zunächst noch nicht die Personenkontrollen. Aus der Verpflichtung der Beitrittsländer, ab dem 1. Mai 2004 den Gemeinsamen Besitzstand der EU (sog. "Acquis communautaire") umzusetzen, ergibt sich aber, dass für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ab 16 Jahren in die Beitrittsländer ein Personalausweis genügt. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder mit den Eltern, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind.

Flaggen

Geschichte der Flaggen von Polen

Polen

Landkarte

Polen

Papiergeldfachthemen Polen

Abbildungen der Banknoten