Phantomschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem '''Phantomschein''' versteht man eine Banknote, deren Existenz in einem Katalog berichtet wird, die aber mit ziemlicher Sicherheit nicht existiert. Ein bekanntes Beispiel ist der angebliche 500-Yuan-Schein P-890.
  
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Viele weitere Beispiele finden sich unter [[Fehler im SCWPM]], siehe auch [[Phantomscheine in deutscher Banknoten Literatur]]
  
Unter einem Phantomschein versteht man eine Banknote, deren Existenz in einem Katalog berichtet wird, deren Eixstenz aber widerlegt ist. Bekanntestes Beispiel hiervon ist der 500 Yuan - Schein P 890. <br>
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[[Bild:$phantom.jpg|thumb|none|290px|Die im SCWPM erwähnten Noten P-898 - P-890.<br>Die Note zu 500 Yuan hat aber nie existiert.]]
Viele weitere Beispiele davon finden sich unter [[Fehler im SCWPM]]
 
 
 
 
 
 
 
[[Bild:$phantom.jpg|thumb|none|290px|Die im SCWPM erwähnten Noten P898 - P890. <br>Die Note zu 500 Yuan hat aber nie existiert.]]
 

Aktuelle Version vom 22. November 2022, 01:00 Uhr

Unter einem Phantomschein versteht man eine Banknote, deren Existenz in einem Katalog berichtet wird, die aber mit ziemlicher Sicherheit nicht existiert. Ein bekanntes Beispiel ist der angebliche 500-Yuan-Schein P-890.

Viele weitere Beispiele finden sich unter Fehler im SCWPM, siehe auch Phantomscheine in deutscher Banknoten Literatur

Die im SCWPM erwähnten Noten P-898 - P-890.
Die Note zu 500 Yuan hat aber nie existiert.