Italien: Biglietti di Stato

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Italien, P-23e, 5 Lire, 1904 - 1925, König Viktor Emanuel III

Lex Italien, P-23e, 5 Lire, 1904 - 1925, König.jpg


Das Biglietto di Stato (Staatsbanknote) wurde in Italien durch das Gesetz Nr. 133 vom 07.04.1881 ins Leben gerufen. Die Scheinchen sollten die Biglietti Consorziali - Konsortialscheine - und Già Consorziali - ehemalige Konsortialscheine - (P-1 bis P-17) ablösen.

Zu diesem Zeitpunkt waren noch etwa 340 Millionen Lire in Konsortialscheinen im Umlauf, deren Einlösung und Umtausch in die neuen "Biglietti di Stato" mit den Werten 5 und 10 Lire sukzessive stattfand.

Gedruckt wurden die neuen Scheine bei der Officina Carte Valori di Torino (Wertpapierdruckerei Turin), die per Gesetz Nr. 2885 vom 11.05.1865 gegründet worden war. Der ursprüngliche Zweck dieser Druckerei war die Herstellung von Stempelmarken, Briefmarken und Staatstitel). Auftraggeber war die Direzione Generale del Tesoro (Schatzamtsdirektion). Die Motive wurden durch königliches Dekret gutgeheißen. Die frisch gedruckten Scheine wurden dann nach Rom transportiert, wo die Tesoreria del Regno (Schatzamt des Königreichs) über die jeweiligen Ausgabemengen disponierte.

So entstanden die ersten italienischen Staatsbanknoten mit voller Einlösbarkeit auf Sicht gegen Münzgeld (corso legale).

Parallel dazu gab es noch die Buoni di Cassa (Kassenbons), da Italien traditionell häufig unter einem Mangel an Münzgeld litt.


Italien, P-37c, 2 Lire, 1914 - 1922, König Viktor Emanuel III

Lex Italien, P-37c, 2 Lire, 1914 - 1922, König.jpg