Geldkarte

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Mitte der 80er Jahre befasste man sich bei der Staatsbank der DDR mit den Planungen für die Ausgabe einer Geldkarte. Ab Ende 1987 konnte jeder Bürger der DDR, welcher ein Girokonto bei den Geld- und Kreditinstituten führte, diese Geldkarte beantragen. Der persönliche Bankcode (Abk. PBC, heute die sog. PIN) musste hierbei selbst gewählt werden. Es war eine vierstellige Zahl vorgeschrieben, welche aber nicht das Geburtsdatum des Antragsteller darstellen durfte.
Eine große Hürde bei der Verwendung der Karte stellten die Geldautomaten dar. Zum Einen waren bis März 1989 republikweit nur 200 dieser Automaten zu finden und zum Anderen war ein Gutteil davon im Eingangsbereich von Bankfilialen installiert, welche nach Kassenschluss nicht mehr zugänglich waren. Drittens kam erschwerend hinzu, dass die Geldautomaten oft außer Betrieb waren. Das alles führte dazu, dass sich diese Revolution im Finanzwesen der DDR kaum durchsetzte; vielen ehemaligen DDR-Bürgern ist die Existenz einer solchen Geldkarte bis heute nicht bekannt.
In Planung war auch die Möglichkeit der Bezahlung an Tankstellen, Bahnhöfen und Kaufhallen (Supermärkte), jedoch kam es aufgrund des Zusammenbruchs der DDR nicht mehr dazu.


Geldkarte 1989

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