Controlle der Staatspapiere

Aus Moneypedia
Version vom 26. Mai 2013, 18:04 Uhr von Jause (Diskussion | Beiträge) (Ausfertigung und Ausreichung verzinslicher und unverzinslicher Schuldokumente und der Zinsscheine)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Die Controlle der Staatspapiere



Allgemeines

Die Controlle der Staatspapiere war ein besonderes Organ der Preussischen Hauptverwaltung der Staatsschulden, der die Verwaltung der Schulddokumente oblag. 1869 bestand deren Personal aus: 1 Dirigent, 1 Oberbuchhalter, 1 Kalkulator, 6 Buchhalter, 2 Kassierer, 2 Journalisten, 1 Kassensekretär, 3 Kanzleidiener und 2 Kassierdiener.

Im Folgenden werden die Verhältnisse im Jahre 1869 beschrieben. Für ihr Wirken im Zusammenhang mit Reichsangelegenheiten seit 1874 sind folgende Modifikationen zu berücksichtigen: Die Staatsschuldenverwaltung wird als Reichsschuldenverwaltung bezeichnet. An Stelle der Staatsdruckerei tritt die Bezeichnung Reichsdruckerei. An Stelle der Staatshauptkasse tritt die Reichshauptkasse und an Stelle der Staatsschuldenkommission tritt die Reichsschuldenkommission. Für die Controlle der Staatspapiere selbst gibt es keine Änderungen.

Ausfertigung und Ausreichung verzinslicher und unverzinslicher Schulddokumente und der Zinsscheine

Der Direktor der Staatsdruckerei empfängt von der Hauptverwaltung die Bestellung und besorgt danach Papier, Satz und Druck der Schulddokumente.

Die von der Staatsdruckerei angefertigten Dokumente, auf den Kapitaldokumenten ist bereits die Nummer gedruckt, werden in das unter Aufsicht der Controlle der Staatspapiere stehende Hauptformularmagazin abgeliefert.

Aus dem Hauptformularmagazin wird die erforderliche Anzahl jedesmal dem mit Vollziehung des Ausfertigungsvermerks (Unterschrift seines Namens) beauftragten Büroassistenten der Controlle der Staatspapiere gegen Empfangsschein verabreicht.

Nach Vollziehung der Ausfertigung in den Büros der Controlle der Staatspapiere liefert der betreffende Beamte die Papiere an den Kassierer derselben zur Vereinnahmung ab, welcher sie dann auf Ordre der Hauptverwaltung an die Generalstaatskasse verabfolgt.

Kontrolle aller im Umlauf befindlichen Staatschulddocumente, incl. Registrierung der als verloren, entwendet oder vernichtet gemeldeten Dokumente und Überprüfung der Sachverhalte

Über die ausgefertigten Schulddokumente werden von der Controlle der Staatspapiere Stammbücher geführt, aus welchen zu ersehen ist wie viele Exemplare von jeder Appoints-Gattung ausgefertigt und wie sie bezeichnet worden, was in Beziehung auf einzelne Exemplare bemerkenswertes während der Circulation vorgekommen ist und wie viele Kapitalbeträge und Dokumente davon wieder getilgt und resp. eingegangen sind.

Die Controlle der Staatspapiere führt über die als verloren gegangen, vernichtet oder entwendet angezeigten Staatsschulddokumente nach jeder Gattung Notizbücher und über die entdeckten falschen Kassenanweisungen Spezialjournale.

Einlösung von verschlissenen Kassenanweisungen sowie Löschung, Kassation und Aufbewahrung der eingelösten Staatspapiere bis zur Verschlussnahme durch die Staatsschuldenkommission

Die eingetauschten, nicht mehr zirkulationsfähigen Kassenanweisungen und die durch die Präclusion wertlos gewordenen oder durch gerichtliche Mortifivation oder auf andere Weise erloschenen Schulddokumente werden mit der dazu bestimmten Schneidemaschine zum Zeichen der Kassation an dazu passenden Stellen durchschlagen.

Diese Dokumente werden dann in besonderen Mortificationsbüchern eingetragen und in den vorerwähnten Stammbüchern gelöscht. Sie werden von der Controlle der Staatspapiere bis zur Verschlussnahme durch die Hauptverwaltung und der Staatsschuldenkommission asserviert und in das Asservaten-Journal und Asservaten-Manual eingetragen.

Diese Verschlussnahme erfolgt jährlich nach erfolgtem Rechnungsabschluss. Die Dokumente werden vorher nach Stückzahl und Betrag geprüft und in Pakete verpackt. Jedes Paket ist mit den Siegeln der Hauptverwaltung und der Staatschuldenkommission verschlossen und mit einer entsprechenden Aufschrift versehen.

Sämtliche Pakete werden in den Tresor der Hauptverwaltung niedergelegt.

Berichtswesen

Am Schlusse eines jeden Jahres hat die Controlle der Staatspapiere ein Documententableau einzureichen, wodurch nachgewiesen wird, welche Documente im Laufe des Jahres eingezogen, vernichtet und resp. neu hinzugetreten sind.

Literatur- und Bildnachweis

  • Eugen Richter, Das Preussische Staatsschuldenwesen und die Preussischen Staatspapiere, S. 388 ff., Maruschke & Berendt, Breslau 1869