Aufsatz: Das deutsche Flottengeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Autor: <span style="color:#0000EE;">'''Peter-Hannes Lehmann'''</span> <br>
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Verlag: Verlag des Auktionshauses Tiejen & Co., Hamburg 1979<br>
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ISBN 3-922 451-00-4<br>
  
'''Das deutsche Flottengeld'''
 
  
  
in: ''Norddeutsches Jahrbuch für Münzkunde und verwandte Gebiete''
 
  
Band I
 
  
1979
 
  
Seiten 249 - 272
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'''Die im Jahre 1909 vom Reichs-Marine-Amt herausgegebenen "Bestimmungen über den Dienst an Bord" enthalten die "Vorschriften für die Verwaltung der Schiffskantinen", in der auch die Ausgabe von Wertmarken (Kantinengeldern) geregelt wird. Unter § 15 heißt es:'''
  
Verlag des Auktionshauses Tiejen * Co., Hamburg
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'''"Die Kantinenartikel sollen in der Regel nur gegen Barzahlung verabfolgt werden. Der Kommandant ist indes befugt, im Auslande die Verausgabung von Wertmarken anzuordnen oder ausnahmsweise von Fall zu Fall zu gestatten, dass der Kaufpreis der Mannschaft gestundet wird ..."'''
  
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'''Eine unwesentlich geänderte Fassung dieser Vorschrift galt auch bei der Kriegsmarine des III. Reiches. Die Reichsmarine der Weimarer Republik hatte den Text aus Kaisers Zeiten übernommen.'''
  
Die im Jahre 1909 vom Reichs-Marine-Amt herausgegebenen "Bestimmungen über den Dienst an Bord" enthalten die "Vorschriften für die Verwaltung der Schiffskantinen", in der auch die Ausgabe von Wertmarken (Kantinengeldern) geregelt wird.
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'''Von einer Reihe von Kriegsschiffen sind Wertmarken bekannt, von der ''S.M.S. Hindenburg'' und ''S.M.S. Thüringen'' auch Papiergeld.'''

Aktuelle Version vom 31. März 2015, 16:16 Uhr

Das deutsche Flottengeld


Norddeutsches Jahrbuch für Münzkunde und verwandte Gebiete
Band I
Festschrift zum 75jährigen Bestehen des Vereins der Münzenfreunde in Hamburg e. V.


Aufsatz


Aufsatzinformation

Autor: Peter-Hannes Lehmann
erschienen in: Norddeutsches Jahrbuch für Münzkunde und verwandte Gebiete, Band I
Festschrift zum 75jährigen Bestehen der Münzenfreunde in Hamburg e. V.
Verlag: Verlag des Auktionshauses Tiejen & Co., Hamburg 1979
Seiten: 249 - 272
Sprache: Deutsch

online bestellen:
ISBN 3-922 451-00-4




Die im Jahre 1909 vom Reichs-Marine-Amt herausgegebenen "Bestimmungen über den Dienst an Bord" enthalten die "Vorschriften für die Verwaltung der Schiffskantinen", in der auch die Ausgabe von Wertmarken (Kantinengeldern) geregelt wird. Unter § 15 heißt es:

"Die Kantinenartikel sollen in der Regel nur gegen Barzahlung verabfolgt werden. Der Kommandant ist indes befugt, im Auslande die Verausgabung von Wertmarken anzuordnen oder ausnahmsweise von Fall zu Fall zu gestatten, dass der Kaufpreis der Mannschaft gestundet wird ..."

Eine unwesentlich geänderte Fassung dieser Vorschrift galt auch bei der Kriegsmarine des III. Reiches. Die Reichsmarine der Weimarer Republik hatte den Text aus Kaisers Zeiten übernommen.

Von einer Reihe von Kriegsschiffen sind Wertmarken bekannt, von der S.M.S. Hindenburg und S.M.S. Thüringen auch Papiergeld.