Auflagen und Varianten der Reichskassenscheine von 1904 und 1906

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Auflagen und Varianten der Reichskassenscheine von 1904 und 1906



Ausgabe der Reichskassenscheine von 1904 und 1906

Die kleinen Reichsbanknoten von 1906

Mit dem Gesetz vom 20. Februar 1906 (RGBl. 1906, S.318) wurde die Reichsbank ermächtigt auch Banknoten auf Beträge von 50 und 20 Mark auszugeben, wodurch dem Bedürfnis des Verkehrs an Wertzeichen zu 50 und 20 Mark allein durch Banknoten entsprochen wurde. Bis dahin war der Bedarf an kleinen Papierwertzeichen ausschließlich durch Reichskassenscheine befriedigt worden, welche nach Maßgabe des Gesetzes vom 30. April 1874 (RGBl. 1874, S.40) in Abschnitten zu 5, 20 und 50 Mark ausgefertigt waren.
Mit dem Gesetz vom 5. Juni 1906 (RGBl. 1906, S.730) wurden die Verhältnisse dahingehend geändert, dass Reichskassenscheine nur noch in Abschnitten zu 5 und zu 10 M ausgefertigt wurden. Mit Beschluss der Bundesrates vom 28.06.1906 wurde bestimmt, dass sich die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstumlaufmenge an Reichskassenscheinen von 120.000.000 M zu 90.000.000 M aus Abschnitten zu 10 M und zu 30.000.000 M an Abschnitten zu 5 M zusammensetzen sollten.

Bekanntmachung und Beschreibung der Reichskassenscheine von 1904 und 1906

Die neuen Reichskassenscheine zu 5 M mit Ausfertigungsdatum 31. Oktober 1904 wurden am 14. April 1906 bekannt gemacht und im Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger No. 95 vom 23.04.1906 beschrieben. Die Ausgabe der Scheine begann im April 1906.
Die neuen Reichskassenscheine zu 10 M mit Ausfertigungsdatum 6. Oktober 1906 wurden am 7. November 1907 bekannt gemacht und im Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger No. 271 vom 13.11.1907 beschrieben. Die Ausgabe der Scheine begann im November 1907.

An- und Ausfertigung der Reichskassenscheine von 1904 und 1906

Anmerkung: Die Übersicht der Reichschuldenkommission für das Rechnungsjahr 1920 wurde nicht gedruckt. Daher lassen sich aus den Dokumenten nicht alle Konsolidierungen nach Abschnitten auflösen. Einige Werte in der Tabelle sind aus anderen Angaben angenähert. Diese Einträge sind kursiv dargestellt. Wo sich trotzdem keine ausreichenden Angaben gewinnen lassen steht ein Fragezeichen. Die daraus resultierenden Abweichungen sind unter den Summen/Stückzahlen angegeben.

Vernichtung der Reichskassenscheine von 1904 und 1906

Auflagen der Reichskassenscheine von 1904 und 1906

Den Angaben zufolge wurden an- und ausgefertigt Reichskassenscheine von 1904 und 1906 in Abschnitten zu

  • 5 M: mindestens 148.540.680 M -> 29.708.136 Stück
  • 10 M: mindestens 684.648.590 M -> 68.464.859 Stück

Bei der letzten Revision (04.02.1926) waren davon noch im Umlauf, Abschnitte zu:

  • 5 M: 66.246.630 M -> 13.249.326 Stück
  • 10 M: 138.294.810 M -> 13.829.481 Stück

Das Ende der Reichskassenscheine

Einziehung der Reichskassenscheine zu 10 M

Aufgrund des Beschlusses vom 15. Dezember 1920 des Reichsrates, welcher an die Stelle des vormaligen Bundesrates getreten war, wurde unmittelbar mit der Einziehung der Reichskassenscheine zu 10 M begonnen. Neue Abschnitte zu 10 M dürften seit dem nicht mehr in Umlauf gekommen sein.

Das abschliessende Revision

Im Bericht des Reichsschuldenausschusses, welcher an die Stelle der Reichsschuldenkommission getreten war, für das Jahr 1924 vom 27. Mai 1925 wird ausgeführt: "Bei der am 18. Dezember 1924 von ihm vorgenommenen Kontrolle wurde festgestellt, daß von der Reichsdruckerei Formulare für Reichskassenscheine zu 10 M und 5 M [von 1906 und 1904] angefertigt wurden im Nennbetrage von 847.421.500 M, die nach den Stammbüchern der Reichsschuldenverwaltung sämtlich ausgefertigt sind. Hiervon wurden bis 29. November 1924 vernichtet 642.880.060 M, so daß im Umlauf oder in Verwahr der Reichsbank sich befinden 204.541.440 M und zwar ... zu 10 M = 138.294.810 M [und zu] 5 M = 66.246.630 M ... Außerdem befinden sich von den einzuziehenden Sorten noch im Umlauf ... 2.636.215 M."

Vernichtung der Bestände der Reichbank und bei der Kontrolle der Staatspapiere

Im Bericht für das Jahr 1925 vom 20.03.1927 über die Reichsschuld des Rechnungsjahres 1923 heißt es: "Die am Schusse des Rechnungsjahres 1922 im Bestande der Kontrolle der Reichspapiere vorhanden gewesenen 2.636.340 M in Reichkassenscheinen zu 5 M, welche für den Umtausch der noch im Umlauf befindlichen Reichskassenscheine von 1874, 1882 und 1889 bestimmt waren, sind im Rechnungsjahr 1923 vernichtet worden."
Im gleichen Bericht stellt der Reichsschuldenausschuß im Abschnitt über die Reichsschuld für das Rechnungsjahr 1924 fest, dass die Reichskassenscheine infolge der Geldentwertung ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren haben und dass die noch im Bestand der Kontrolle der Reichspapiere befindlichen und die von der Reichsbank zurückgelieferten Reichskassenscheine, dies sind mindestens die gedeckten Reichskassenscheine über 120.000.000 M in Abschnitten zu 10 M, vernichtet wurden.

Das Ende der Ausfertigung

Ebenfalls im gleichen Bericht im Abschnitt "Überwachungstätigkeit des Reichsschuldenausschusses im Jahre 1925" wird ausgeführt: "Bei der am 4. Februar 1926 [vom Reichsschuldenausschuss] vorgenommenen Kontrolle wurde festgestellt, dass seit dem 29. November 1924, dem Stichtage für die Letzte vom Reichsschuldenausschuß vorgenommenen Prüfung, keine Reichskassenscheine neu ausgefertigt worden sind. Im Umlauf befinden sich noch ... Reichskassenscheine [aller Ausgaben] über 207.177.655 M."

Das Ende der Kontrolle

"Ein Umtausch ... in Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches ist ... ausgeschlossen. Neu ausgefertigt und ausgegeben können Reichskassenscheine ... nicht mehr werden. Infolge der Geldentwertung haben, da bereits ausgegeben, Sie ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren. Der Reichsschuldenausschuß ist daher der ... Kontrolle über die Ausfertigung und Ausgabe von Reichskassenscheinen fernerhin enthoben.
Damit endet die Aera der Reichskassenscheine.

Vergleich mit aktueller Literatur

"Die Varianten der Deutschen Reichsbanknoten 1876 bis 1914" (Stand 2008) enthält eine detaillierte Istaufstellung der bis dato aufgefundenen Exemplare der Reichskassenscheine von 1874. Wegen der im Laufe der Jahrzehnte erlittenen erheblichen Verluste, lassen sich mit einer Istaufstellung jedoch nicht immer alle ursprünglich vorhanden Varianten nachweisen. Die Ergebnisse der Bewertungen von Ist- und Sollwerten aus den unterschiedlichen Betrachtungsweisen dürfen sich jedoch nicht wiedersprechen. Dies ist für die Reichskassenscheine von 1874 auch nicht der Fall.

Literatur- und Bildnachweis

  • Stenografische Berichte des Reichstages, Staatsbibliothek München
  • Michael Schöne, Die Varianten der Deutschen Reichsbanknoten 1876 bis 1914, mhs, Pirna 2008
  • Das Deutsche Staatspapiergeld, 1901 Reichsdruckerei Berlin, Reprint Gietl Verlag 1993