Auflagen und Varianten der Reichskassenscheine von 1904 und 1906: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Moneypedia
Wechseln zu:Navigation, Suche
Zeile 60: Zeile 60:
  
 
== Gedeckte Reichskassenscheine ==
 
== Gedeckte Reichskassenscheine ==
Im Gesetz vom 22.03.1915 (RGBl. S.179) wurde die Reichsbank ermächtigt nach einem Friedensvertrag Banknoten auch in Abschnitten zu 10 M auszugeben. Bis dahin sollte als Übergangslösungdem dem gestiegenen Bedarf an zusätzlichen Abschnitten zu 10 M zunächst durch die Ausgabe von weiteren 120.000.000 an Reichskassenscheinen zu 10 M entsprochen werden. Für die Deckung dieses zusätzlichen Volumens mussten Dahrlehnskassenscheine in gleicher Höhe hinterlegt werden, daher die Beueichnung "Gedeckte Reichskassenscheine".
+
Im Gesetz vom 22.03.1915 (RGBl. S.179) wurde die Reichsbank ermächtigt nach einem Friedensvertrag auch Banknoten in Abschnitten zu 10 M auszugeben. Bis dahin sollte als Übergangslösungdem dem gestiegenen Bedarf an solchen Abschnitten zunächst durch die Ausgabe von weiteren 120.000.000 an Reichskassenscheinen zu 10 M entsprochen werden. Für die Deckung dieses zusätzlichen Volumens mussten Dahrlehnskassenscheine in gleicher Höhe hinterlegt werden, daher die Bezeichnung "Gedeckte Reichskassenscheine".
 
<br>  
 
<br>  
Nach der Ausgabe der 10 M Banknoten sollten die gedeckten Reichskassenscheine eingezogen und die hinterlegten Dahrlehnskassenscheine wieder freigegeben werden. Zeitgleich sollten alle ungedeckten Reichkassenscheine im Umfang von 240.000.000 M in Abschnitte zu 5 M umgetauscht werden.   
+
Nach der Ausgabe der 10 M Banknoten sollten die gedeckten Reichskassenscheine eingezogen und die hinterlegten Dahrlehnskassenscheine wieder freigegeben werden. Zeitgleich sollten alle ungedeckten Reichkassenscheine im Umfang von 240.000.000 M in Abschnitte zu 5 M umgetauscht werden.   
 
<br>  
 
<br>  
Die Bekanntmachung der Reichsbanknote zu 10 M erfolgte am 21.12.1920. Aufgrund des Beschlusses des Reichsrates vom 15. Dezember 1920, welcher an die Stelle des vormaligen Bundesrates getreten war, wurde mit der Einziehung der Reichskassenscheine zu 10 M begonnen. Neue Abschnitte zu 10 M dürften seit dem nicht mehr in Umlauf gekommen sein.
+
Die Bekanntmachung der Reichsbanknote zu 10 M erfolgte erst am 21.12.1920. Aufgrund des Beschlusses des Reichsrates vom 15. Dezember 1920, welcher an die Stelle des vormaligen Bundesrates getreten war, wurde mit der Einziehung der Reichskassenscheine zu 10 M begonnen. Neue Abschnitte zu 10 M dürften seit dem nicht mehr in Umlauf gekommen sein.
 
<br>
 
<br>
 
== Auflagen der Reichskassenscheine von 1904 und 1906 ==
 
== Auflagen der Reichskassenscheine von 1904 und 1906 ==

Version vom 4. Januar 2013, 23:57 Uhr

Auflagen und Varianten der Reichskassenscheine von 1904 und 1906



Die kleinen Reichsbanknoten von 1906

Mit dem Gesetz vom 20. Februar 1906 (RGBl. 1906, S.318) wurde die Reichsbank ermächtigt auch Banknoten auf Beträge von 50 und 20 Mark auszugeben, wodurch dem Bedürfnis des Verkehrs an Wertzeichen zu 50 und 20 Mark allein durch Banknoten entsprochen wurde. Bis dahin war der Bedarf an kleinen Papierwertzeichen ausschließlich durch Reichskassenscheine befriedigt worden, welche nach Maßgabe des Gesetzes vom 30. April 1874 (RGBl. 1874, S.40) in Abschnitten zu 5, 20 und 50 Mark ausgefertigt waren.
Mit dem Gesetz vom 5. Juni 1906 (RGBl. 1906, S.730) wurden die Verhältnisse dahingehend geändert, dass Reichskassenscheine nur noch in Abschnitten zu 5 und zu 10 M ausgefertigt wurden. Mit Beschluss der Bundesrates vom 28.06.1906 wurde bestimmt, dass sich die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstumlaufmenge an Reichskassenscheinen von 120.000.000 M zu 90.000.000 M aus Abschnitten zu 10 M und zu 30.000.000 M an Abschnitten zu 5 M zusammensetzen sollten.

Bekanntmachung und Beschreibung der Reichskassenscheine

Reichskassenscheine zu 5 Mark von 1904

Die neuen Reichskassenscheine zu 5 M mit Ausfertigungsdatum 31. Oktober 1904 wurden am 14. April 1906 bekannt gemacht und im Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger No. 95 vom 23.04.1906 beschrieben. Die Ausgabe der Scheine begann im April 1906.

Bekanntmachung

Bekanntmachung

In nächster Zeit werden neuen Reichskassenscheine zu 5 M ausgegeben werden, deren Beschreibung wir in einer besonderen Beilage des „Reichs- und Staatsanzeigers“ zur Kenntnis bringen.

Berlin, 14.April 1906

Reichsschuldenverwaltung
von Bitter

Beschreibung

Beschreibung des Reichskassenscheins zu 5 Mark von 1904, Allgemeines

Vorderseite

Reichskassenscheins zu 5 Mark von 1904, Vorderseite
Beschreibung des Reichskassenscheins zu 5 Mark von 1904, Vorderseite

Rückseite

Reichskassenscheins zu 5 Mark von 1904, Rückseite
Beschreibung des Reichskassenscheins zu 5 Mark von 1904, Rückseite

Reichskassenscheine zu 10 Mark von 1906

Die neuen Reichskassenscheine zu 10 M mit Ausfertigungsdatum 6. Oktober 1906 wurden am 7. November 1907 bekannt gemacht und im Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger No. 271 vom 13.11.1907 beschrieben. Die Ausgabe der Scheine begann im November 1907.

Bekanntmachung

Bekanntmachung

In nächster Zeit werden Reichskassenscheine zu 10 M ausgegeben werden, deren Beschreibung wir in einer besonderen Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ zur Kenntnis bringen.

Berlin, 7. November 1907.

Reichsschuldenverwaltung
von Bitter

Beschreibung

Beschreibung des Reichskassenscheins zu 10 Mark von 1906, Allgemeines

Vorderseite

Reichskassenscheins zu 10 Mark von 1906, Vorderseite
Beschreibung des Reichskassenscheins zu 5 Mark von 1906, Vorderseite

Rückseite

Reichskassenscheins zu 10 Mark von 1906, Rückseite
Beschreibung des Reichskassenscheins zu 10 Mark von 1906, Rückseite

Reichskassenscheine für den Reichskriegsschatz

In § 7 des "Gesetzes über die Änderungen im Finanzwesen" vom 3. Juli 1913 (RGBl. 1913, S.521) wurde der Reichskanzler ermächtigt weitere Reichskassenscheine bis zu einer Höhe von 120.000.000 Mark ausfertigen zu lassen. "Der Erlös dieser Reichskassenscheine ... [war] zur Beschaffung eines gleichen Betrages in gemünztem Golde mit der Zweckbestimmung des Reichskriegsschatzes zu verwenden." Die 120.000.000 M wurden im Rechnungsjahr 1913-14 in Abschnitten zu 5 M (20.000.000 M) und 10 M (100.000.000 M) ausgefertigt.

Gedeckte Reichskassenscheine

Im Gesetz vom 22.03.1915 (RGBl. S.179) wurde die Reichsbank ermächtigt nach einem Friedensvertrag auch Banknoten in Abschnitten zu 10 M auszugeben. Bis dahin sollte als Übergangslösungdem dem gestiegenen Bedarf an solchen Abschnitten zunächst durch die Ausgabe von weiteren 120.000.000 an Reichskassenscheinen zu 10 M entsprochen werden. Für die Deckung dieses zusätzlichen Volumens mussten Dahrlehnskassenscheine in gleicher Höhe hinterlegt werden, daher die Bezeichnung "Gedeckte Reichskassenscheine".
Nach der Ausgabe der 10 M Banknoten sollten die gedeckten Reichskassenscheine eingezogen und die hinterlegten Dahrlehnskassenscheine wieder freigegeben werden. Zeitgleich sollten alle ungedeckten Reichkassenscheine im Umfang von 240.000.000 M in Abschnitte zu 5 M umgetauscht werden.
Die Bekanntmachung der Reichsbanknote zu 10 M erfolgte erst am 21.12.1920. Aufgrund des Beschlusses des Reichsrates vom 15. Dezember 1920, welcher an die Stelle des vormaligen Bundesrates getreten war, wurde mit der Einziehung der Reichskassenscheine zu 10 M begonnen. Neue Abschnitte zu 10 M dürften seit dem nicht mehr in Umlauf gekommen sein.

Auflagen der Reichskassenscheine von 1904 und 1906

Den Angaben zufolge wurden an- und ausgefertigt Reichskassenscheine von 1904 und 1906 in Abschnitten zu

  • 5 M: mindestens 148.540.680 M -> 29.708.136 Stück
  • 10 M: mindestens 684.648.590 M -> 68.464.859 Stück

Bei der letzten Revision (04.02.1926) waren davon noch im Umlauf, Abschnitte zu:

  • 5 M: 66.246.630 M -> 13.249.326 Stück
  • 10 M: 138.294.810 M -> 13.829.481 Stück

An- und Ausfertigung der Reichskassenscheine von 1904 und 1906

Anmerkung: Die Übersicht der Reichschuldenkommission für das Rechnungsjahr 1920 wurde nicht gedruckt. Daher lassen sich aus den Dokumenten nicht alle Konsolidierungen nach Abschnitten auflösen. Einige Werte in der Tabelle sind aus anderen Angaben angenähert. Diese Einträge sind kursiv dargestellt. Wo sich trotzdem keine ausreichenden Angaben gewinnen lassen steht ein Fragezeichen. Die daraus resultierenden Abweichungen sind unter den Summen/Stückzahlen angegeben.

Vernichtung der Reichskassenscheine von 1904 und 1906

Das Ende der Reichskassenscheine

Die Revision vom Dezember 1924

Im Bericht des Reichsschuldenausschusses, welcher an die Stelle der Reichsschuldenkommission getreten war, vom 27. Mai 1925 für das Jahr 1924 wird ausgeführt: "Bei der am 18. Dezember 1924 von ihm vorgenommenen Kontrolle wurde festgestellt, daß von der Reichsdruckerei Formulare für Reichskassenscheine zu 10 M und 5 M [von 1906 und 1904] angefertigt wurden im Nennbetrage von 847.421.500 M, die nach den Stammbüchern der Reichsschuldenverwaltung sämtlich ausgefertigt sind. Hiervon wurden bis 29. November 1924 vernichtet 642.880.060 M, so daß im Umlauf oder in Verwahr der Reichsbank sich befinden 204.541.440 M und zwar ... zu 10 M = 138.294.810 M [und zu] 5 M = 66.246.630 M ... Außerdem befinden sich von den einzuziehenden Sorten noch im Umlauf ... 2.636.215 M."

Vernichtung der Bestände der Reichbank und bei der Kontrolle der Staatspapiere

Im Bericht vom 20.03.1927 für das Jahr 1925 über die Reichsschuld des Rechnungsjahres 1923 heißt es: "Die am Schusse des Rechnungsjahres 1922 im Bestande der Kontrolle der Reichspapiere vorhanden gewesenen 2.636.340 M in Reichkassenscheinen zu 5 M, welche für den Umtausch der noch im Umlauf befindlichen Reichskassenscheine von 1874, 1882 und 1889 bestimmt waren, sind im Rechnungsjahr 1923 vernichtet worden."
Im gleichen Bericht stellt der Reichsschuldenausschuß im Abschnitt über die Reichsschuld für das Rechnungsjahr 1924 fest, dass die Reichskassenscheine infolge der Geldentwertung ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren haben und dass die noch im Bestand der Kontrolle der Reichspapiere befindlichen und die von der Reichsbank zurückgelieferten Reichskassenscheine, dies sind mindestens die gedeckten Reichskassenscheine über 120.000.000 M in Abschnitten zu 10 M, vernichtet wurden.

Das Ende der Ausfertigung

Ebenfalls im gleichen Bericht im Abschnitt "Überwachungstätigkeit des Reichsschuldenausschusses im Jahre 1925" wird ausgeführt: "Bei der am 4. Februar 1926 [vom Reichsschuldenausschuss] vorgenommenen Kontrolle wurde festgestellt, dass seit dem 29. November 1924, dem Stichtage für die Letzte vom Reichsschuldenausschuß vorgenommenen Prüfung, keine Reichskassenscheine neu ausgefertigt worden sind. Im Umlauf befinden sich noch ... Reichskassenscheine [aller Ausgaben] über 207.177.655 M."

Das Ende der Kontrolle

"Ein Umtausch ... in Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches ist ... ausgeschlossen. Neu ausgefertigt und ausgegeben können Reichskassenscheine ... nicht mehr werden. Infolge der Geldentwertung haben, da bereits ausgegeben, Sie ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren. Der Reichsschuldenausschuß ist daher der ... Kontrolle über die Ausfertigung und Ausgabe von Reichskassenscheinen fernerhin enthoben."

Vergleich mit aktueller Literatur

Die Studie "Die Varianten der Deutschen Reichsbanknoten 1876 bis 1914" (Stand 2008) enthält die detaillierteste Istaufsufstellungen über die möglichen Varianten der Reichskassenscheine von 1904 und 1906 auf der Grundlage der bis dato aufgefundenen Exemplare. Wegen der im Laufe der Jahrzehnte erlittenen erheblichen Verluste, fallen die mittels einer Istaufstellung ermittelten Werte selten vollständig aus. So lassen sich nicht immer alle ursprünglich vorhanden Varianten nachweisen. Einige 6-stellige Varianten sind daher in der Studie als "bisher nicht belegt" gekennzeichnet.

Reichkassenscheine von 1904 über 5 M

Für die Reichskassenscheine von 1904 sind dort 3 Serien (B - D) mit bis zu 2.000.000 Exemplaren, 1 Serie (A) und 19 Serien (G - Z) mit bis zu 1.000.000 Exemplaren und 2 Serien (E - F) mit bis zu 1.100.000 Exemplaren nachgewiesen, also in Summe ca. 27.200.000 Exemplare. Unter Einbeziehung der als "bisher nicht belegt" gekennzeichneten 2 Varianten mit je 1.000.000 Exemplaren ergibt sich eine Summe von ca. 29.200.000 Stück. Aus den Berichten und Austellungen ergeben sich mindestens 29.708.136 Stück.

Reichkassenscheine von 1906 über 10 M

Für die Reichskassenscheine von 1906 werden dort 10 Serien (A, H, N - S, V - W) mit bis zu 3.000.000 Exemplaren, 12 Serien (B - G, J - M, T - U) mit bis zu 2.000.000 Exemplaren, 1 Serie (X) mit bis zu 2.500.000 Exemplaren und 2 Serien (Y - Z) mit bis zu 1.000.000 Exemplaren nachgewiesen, also in Summe ca. 58.500.000 Exemplare. Unter Einbeziehung der als "bisher nicht belegt" gekennzeichneten 12 Varianten mit je 1.000.000 Exemplaren ergibt sich eine Summe von ca. 70.500.000 Stück. Aus den Berichten und Austellungen ergeben sich mindestens 68.464.859 Stück (bis höchsten 698.880.820). Bei der angegebenen Spanne ist die erhebliche Unsicherheit aufgrund der fehlenden Übersicht für das Rechnungsjahr 1920-21 zu berücksichtigen.

Literatur- und Bildnachweis

  • Stenografische Berichte des Reichstages, Staatsbibliothek München
  • Michael Schöne, Die Varianten der Deutschen Reichsbanknoten 1876 bis 1914, mhs, Pirna 2008
  • Das Deutsche Staatspapiergeld, 1901 Reichsdruckerei Berlin, Reprint Gietl Verlag 1993
  • Bekanntmachung und Beschreibung der Reeichskassenscheine zu 5 M, Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger No. 95 vom 23.04.1906
  • Bekanntmachung und Beschreibung der Reeichskassenscheine zu 10 M, Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger No. 271 vom 13.11.1907
  • Reichsgesetzblatt 1906, S.318
  • Reichsgesetzblatt 1906, S.730
  • Reichsgesetzblatt 1913, S.521
  • Reichsgesetzblatt 1915, S.179