Ungültigkeitsmerkmale
Ungültigkeitsmerkmale dienen dazu Schein- und Notenformulare als entwertet zu kennzeichnen, so dass sie für den Umlauf und für die Einlösung bei einer Kasse ungeeignet sind.
Eigentlich alle Scheine und Banknotenformulare werden am Ende ihres Lebenszyklus mit einem Ungültigkeitsmerkmal versehen, nämlich dann, wenn sie das letzte Mal eingelöst wurden und wegen Abnutzung oder weil der Typ von Geldzeichen aufgerufen wurde, nicht wieder in den Umlauf gegeben werden. Stattdessen werden sie vom Herausgeber gelöscht, entwertet und durch ein Ungültigkeitsmerkmal kenntlich gemacht, schon bevor sie schließlich vernichtet werden. Meist sind solche Exemplare durch grobe Lochungen gekennzeichnet, aber es gibt auch andere Merkmale.
Solche Formulare, welche mit Bedacht nicht für den Umlauf hergestellt wurden, erhalten das Ungültigkeitsmerkmal bereits zu Beginn ihres Lebenszykluses, fast immer in der Druckerei. Ihre Herstellung dient anderen Zwecken als dem Umlauf, nämlich zu Testzwecken in der Druckerei, als Druckmuster für Kunden, oder bei neuen Typen von Geldzeichen als Anschauungs- und Vergleichsmaterial für die Kassen. Solche Exemplare werden in der Regel bereits in der Druckerei per zusätzlichem Aufdruck gekennzeichnet.
Auch Fälschungen haben, wenn sie angehalten wurden, das Ende ihres Lebenszyklusses erreicht, erhalten aber eine andere Behandlung als verschlissene oder aufgerufene Geldzeichen. Meist werden die Geldzeichen von den Kassen und vom Herausgeber begutachtet, per Vermerk und Falschstempel gekennzeichnet und mit einer Angabe über die Fälschungsklasse versehen.
Sammlermuster wurden mittels Aufdruck des Wortes "MUSTER" in einer Druckerei aus umlauffähigen Papiergeld hergestellt, welches durch die Inflation wertlos gewordenen war und wurden dadurch an Sammler verkaufbar gemacht. Als Ausgangsmaterial wurde sowohl kassenfrisches, als auch stark umgelaufenes Papiergeld verwendet. Sammlermuster wurden in Kassenkuverts ausgeliefert.
Untenstehende Auflistung orientiert sich ausschließlich an formalen Eigenschaften der Ungültigkeitsmerkmale (morphologische Einteilung), nach:
- Aufdruck (D)
- Stempel (S)
- Lochung (L)
- Handschrifen (H)
- Abschneidungen (A)
- Formular (F)
Abkürzungen: RD (Reichsdruckerei), WDL (VEB Wertdruckerei Leipzig), BD (Bundesdruckerei), G&D (Giesecke & Devrient) , FZ (Firmenzeichen) ⇐ zur Übersicht
Aufdrucke (D)
Aufdrucke, Text
MUSTER, RD, rot

MUSTER, G&D, rot

Mufter, FZ WB, rot

MUSTER, Königsberg, schwarz

MUSTER, Goznak, rot

Sammler-MUSTER, RD, rot

Musterdruck, G&D, rot

Muster-Abdruck-werthlos, RD, schwarz

Mufterabdruck-Wertlos, RD, rot

Mufterabdruck Wertlos, RD, rot

Muster Abdruck-Wertlos, RD, rot

Druckprobe, RD, rot

Wertlos, FZ E, rot

WERTLOS, FZ OO, grau

Wertlos, RD, rot

Wertlos, Büxenstein, rot

SPECIMEN, BD, rot

Aufdrucke, Form
Durchstreichung, KVG BS, rot

Stempel (S)
Stempel, Text
Falsch! Prüfungsstelle Reichsbankhauptkasse, RB, rot

Wertlos, RD, schwarz

Wertlos Reichsbank, RB, blau

falsch, blau

MUSTER
ENTWERTET, blau

Stempel, Form
Wellenbalken

Handschriftlich (H)
Handschriftlich, Text
Ungültig, RD, schwarz

Muster – Wertlos!, RD, rot

Handschriftlich, Form
Durchstreichung, RD, rot

Lochung (L)
Lochung, Text
DRUCKPROBE, RB

MUSTER, G&D

MUSTER, WDL

NICHT GÜLTIG, Hzgl. BS Finanzkollegium

UNGÜLTIG, Stadt Bingen

Lochung, Form
feine Lochung

grobe Lochung

Abschneidung (A)
Die Entwertung durch Abschneidung von Ecken war insbesondere bei Zinsscheinen üblich. Sie wird für Reichsanleihen wie folgt beschrieben (1):
1909: "Die eingelösten Zinsscheine sind sofort nach der Einlösung - wenn irgend tunlichst bis zur Abnahme der Tageskasse - durch Abschneiden der unteren linken Ecke zu entwerten ..."
20967 v. 12.6.1919: "Die Entwertung der Zinsscheine der Reichsschuld hat seitens der amtlichen Dienststellen durch Abschneiden der beiden linken Ecken zu erfolgen, in der Form, dass hierbei die Hälfte der Schmalseite und ein gleichgroßer Teil der Längsseite abgetrennt wird, so dass beide Schnitte in der Mitte der linken Schmalseite zusammentreffen und dort einen rechten Winkel bilden."

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei wellenförmigen Randabschneidungen um keine Entwertung, sondern um ein Sicherheitsmerkmal. Der Rand wurde vor der Ausgabe von Hand abgeschnitten und in der Bank aufbewahrt. Bei der Einlösung des in Umlauf gesetzten Geldzeichens wurde der abgeschnittene Rand wieder heraus gesucht. Passten Rand und Geldzeichen zusammen, war dies ein eindeutiges Kennzeichen der Echtheit, denn jeder Scherenschnitt war einzigartig und damit so gut wie nicht kopierbar. Bei westphälischen Zinscoupons findet sich dieses Sicherheitsmerkmal ebenfalls.


Formular (F)
Formular mit Siegel, RB

Literaturnachweis
- (1) Sammlung der Bestimmungen für den inneren Dienst der Reichsbank 1909, Band III, S.87, §108
- Aktualisierung zu (1) 20967 v. 12.6.1919