Portugal: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Pedro Álvares Cabral|Cabral, Pedro Álvares]]
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*[[António Óscar Fragoso Carmona|Fragoso Carmona, António Óscar]]
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*[[Pedro Nunes|Nunes, Pedro]]
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Version vom 27. Juni 2009, 12:50 Uhr



Flagge Portugal
Portugal

República Portuguesa
Wappen von Portugal


Länderdaten
  • Staatsform: Parlamentarische Republik
  • Hauptstadt: Lissabon
  • Amtssprache: Portugiesisch
  • Fläche: 92.345 km²
  • Zeitzone: UTC
  • Kfz-Kennzeichen: P
  • Top Level-Domain: .pt
  • Vorwahl: +351


Finanzen
  • Währung: 1 Euro = 100 Euro-Cent
  • Währungskürzel (ISO): EUR
  • Banknoten Nennwerte: 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro
  • Münzen Nennwerte: 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Euro-Cent, sowie 1 und 2 Euro
  • Wechselkurs: The Full Universal Currency Converter® [1]
  • Geldwechsel: Ausländische Währungen und Reiseschecks können bei allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben umgetauscht werden. Es lohnt sich, vor dem Umtausch die Wechselkurse zu vergleichen, da diese von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Banken erheben eine Wechselgebühr.
  • Kreditkarten: Diners Club, Visa, American Express, MasterCard, Eurocard und andere größere Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen (weniger an Tankstellen) akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte. Im Landesinneren wird meist nur Bargeld akzeptiert.
  • Reiseschecks: Reiseschecks aller größeren Währungen werden fast überall (in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen) akzeptiert und können am einfachsten in portugiesischen und internationalen Banken, in Wechselstuben und in großen Hotels umgetauscht werden.
  • Devisenbestimmungen: Die Landeswährung unterliegt keinen Einschränkungen. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis zum Gegenwert von 4.987 Euro erlaubt, eine höhere Summe ist nur erlaubt, wenn diese bei der Einreise schon deklariert wurde, oder der ordnungsgemäße Erwerb in Portugal nachgewiesen werden kann. Grundsätzlich ist eine Deklaration erforderlich, wenn Eigen- und Fremdwährung einen Gesamtgegenwert von 4.987 Euro übersteigen.
  • Bemerkungen:


Flaggen und Landkarte


Rund um Banknoten


Abbildungen der Banknoten