Phantomschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem Phantomschein versteht man eine Banknote, deren Existent in einem Katalog berichtet wird, deren Eixtenz aber widerlegt ist.
Unter einem Phantomschein versteht man eine Banknote, deren Existenz in einem Katalog berichtet wird, deren Eixtenz aber widerlegt ist. Viele Beispiele davon finden sich unter [[Fehler im SCWPM]]
Viele Beispiele davon finden sich unter [[Fehler im SCWPM]]

Version vom 17. Dezember 2012, 17:16 Uhr

Unter einem Phantomschein versteht man eine Banknote, deren Existenz in einem Katalog berichtet wird, deren Eixtenz aber widerlegt ist. Viele Beispiele davon finden sich unter Fehler im SCWPM