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* [[1951]]: '''DDR''' - das Gesetz über die [[Deutsche Notenbank]] verleiht ihr das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten in der Deutschen Demokratischen Republik
* [[1951]]: '''DDR''' - Das Gesetz über die [[Deutsche Notenbank]] verleiht ihr das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten in der Deutschen Demokratischen Republik.

Aktuelle Version vom 19. Dezember 2006, 01:28 Uhr

  • 1951: DDR - Das Gesetz über die Deutsche Notenbank verleiht ihr das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten in der Deutschen Demokratischen Republik.