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* [[1949]]: '''Deutschland''' - in den westlichen Besatzungszonen werden ''die Banknoten zu 20 DM der blauen Ausgabe mit dem Frauenkopf im Medaillon auf der Vorderseite'' per Bekanntmachung der [[Bank Deutscher Länder]] aufgerufen und verlieren mit Ablauf des Tages ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel
* [[1949]]: '''Deutschland''' - In den westlichen Besatzungszonen werden ''die Banknoten zu 20 DM der blauen Ausgabe mit dem Frauenkopf im Medaillon auf der Vorderseite'' per Bekanntmachung der Bank Deutscher Länder aufgerufen und verlieren mit Ablauf des Tages ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel.

Aktuelle Version vom 11. September 2007, 17:13 Uhr

  • 1949: Deutschland - In den westlichen Besatzungszonen werden die Banknoten zu 20 DM der blauen Ausgabe mit dem Frauenkopf im Medaillon auf der Vorderseite per Bekanntmachung der Bank Deutscher Länder aufgerufen und verlieren mit Ablauf des Tages ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel.