Bank: Hypo-Bank

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Die Banknoten der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank AG (Hypo-Bank)


Als hochwertige, vaterländische Anstalt bezeichnete König Ludwig I. von Bayern die Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank. Sie nahm am 15. Oktober 1835 in München ihren Betrieb auf. 1997 fusionierte die Hypo-Bank mit der Bayerischen Vereinsbank zur Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, die heute die zweitgrößte deutsche Privatbank ist. Seit Ende 2005 ist sie mehrheitlich im Besitz der Unicredit-Group und bildet damit einen Teil des ersten paneuropäischen Bankennetzwerks.

Die Bank war nicht nur bedeutender Förderer des wirtschaftlichen Fortschritts in Bayern, sondern – bis zur Abgabe des Notenprivilegs an die Bayerische Notenbank 1876 – auch die Notenbank des Königreichs. Die königliche Regierung wagte bei der Ausgabe von Banknoten keinerlei Risiken. Die Bank wurde folglich verpflichtet die eigenen Noten jederzeit in baares Geld umzutauschen.

Dem Notenumlauf wurden enge Grenzen gesetzt. Paragraph 13 der Bankstatuten sah vor, das die Ausgaben zu ¾ doppelt durch Hypotheken gedeckt sein mussten; ¼ der Ausgabe hatte durch …baarem vorhandenen Geldvorrathe der Bank-Kassa gedeckt [zu] seyn....

Simon von Eichthal, der von der Gründung der Bank bis 1850 Erster Direktor war, schrieb 1843 in einem Brief an die badische Regierung: Eine der schwierigsten Aufgaben, so unbedeutend sie nach dem ersten Blicke erscheint, ist die Verfertigung der Banknoten, man hat Jahre des Fleißes und des Studiums darauf zu verwenden, bis man durch richtige und auf Erfahrung gegründete Grundsätze den besten Weg einschlägt, der zur größtmöglichen Sicherheit führt.

Die ersten Serien wurden in der technischen Abteilung der Hypo-Bank selbst gedruckt, später übernahm die Giesecke & Devrient in Leipzig den Druck der Noten. Insgesamt wurden fünf 10-Gulden-Noten, zwei 100-Gulden-Noten und eine 100 Mark-Note in den Umlauf gebracht. Eine weitere 100-Gulden-Note wurde zwar vorbereitet und gedruckt, gelangte aber nicht in den Verkehr.

Mit der Gründung des Deutschen Reiches verlor Bayern nach 1871 das Recht sein Geldwesen selbständig zu ordnen. Zwar blieben private Notenbanken nach dem Bankgesetz erlaubt, ihre Arbeit wurde aber stark eingeengt. Daraufhin zog es die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank vor ihr Emissionsrecht aufzugeben. Um die Bank für den Verlust des Notenprivilegs zu entschädigen, wurde vom bayerischen Staat 1875 die Bayerische Notenbank gegründet, an der die Hypo-Bank beteiligt wurde.