Klerikale Signatur

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Klerikale Signatur

Im amerikanisch-britischen Recht gibt es eine Besonderheit hinsichtlich der Möglichkeit der Unterschriftenleistung: die klerikale Signatur. Mit diesem Begriff wird ausgedrückt, dass jemand im Auftrag von jemandem anders unterschreibt, dabei aber nicht den eigenen Namen verwendet, sondern den Namen des Auftraggebers in der Handschrift des Unterschreibenden darstellt.
Im deutschen Sprachraum ist so etwas ungebräuchlich, denn hier werden die Floskeln "i. V." (in Vertretung) bzw "i. A." (im Auftrag) verwendet, wobei allerdings da der Name des Unterschreibenden erscheint und nicht der des Auftraggebers.
Es gibt einige Banknoten aus dem anglophonen Sprachraum, wo diese klerikale Signatur zu finden ist, etwa auf Texas P-20. Präsident Sam Houston war aufgrund einer alten Kriegsverletzung zeitweise nicht in der Lage selbst auf den Banknoten zu unterschreiben und beauftragte somit William G. Gooke im Namen von Houston auf den Banknoten zu unterschreiben. Die Unterschrift auf den Geldscheinen ist also eigentlich nicht die von Houston, sondern die von Gooke.


P-20, 20 Dollars 01.05.1838